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Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz

Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)

VerkündetBundesregierungVerkündet
Eingebracht
19.12.2025
Verkündet
01.07.2026
In Kraft
02.07.2026
Reden im Plenum
19

Amtliche Kurzbeschreibung

Bürokratieabbau zur Erhöhung von Eigenverantwortung und Flexibilität der Apotheker, u.a. betr. Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln, Nullretaxation, Preisbindung, Apothekenleitung durch zwei Personen, Übermittlung von Verschreibungen, Betäubungsmittelaufbewahrung und Apothekeneinkaufspreise; Erhalt von Apothekenstandorten vor allem im ländlichen Raum durch Zuschuss für Teilnotdienste, Weiterentwicklung von Zweigapotheken, erleichterte Neugründung und vorübergehende Vertretung von Apothekenleitungen; Erweiterung der Aufgaben in der Gesundheitsversorgung betr. Prävention und Früherkennung, Impfmöglichkeiten, Arzneimittelabgabe ohne ärztliche Verschreibung und Schnelltests; weitere Regelungen; Änderung von 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Aufhebung der ärztlichen Verschreibungspflicht bei Dauermedikationen, Stärkung der pharmazeutischen Biotechnologie in Deutschland, Evaluation bestimmter Regelungen durch die maßgeblichen Spitzenorganisationen mit Berichterstattung an das BMG, Verantwortlichkeiten und Betriebserlaubnis bei Zweigapotheken, Berechtigung zur Blutentnahme durch Apotheker, Abrechnung und Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen, vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs durch pharmazeutisch-technische Assistenten, Durchführung von Schutzimpfungen und Delegationsmöglichkeiten, Finanzierung von Notdiensten, Meldepflichten bei COVID-19 und weiteren Atemwegserkrankungen u.a.; Klarstellungen, Folgeänderungen, redaktionelle Korrekturen; Änderung einer weiteren Rechtsverordnung

Werdegang

13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 19.12.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 770/25 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss

  2. 15.01.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 770/1/25 ↗

  3. 27.01.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 770/2/25 ↗

  4. 30.01.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  5. 30.01.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 770/25(B) ↗

  6. 11.02.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/4084 ↗

  7. 27.02.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/60 ↗ · Federführend: Ausschuss für Gesundheit · Beschluss: Überweisung

  8. 20.05.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/6076 ↗

  9. 22.05.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 299/26 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss

  10. 22.05.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/81 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  11. 22.05.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/81 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  12. 12.06.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1066 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  13. 12.06.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 299/26(B) ↗

  14. 01.07.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 195 ↗

  15. 02.07.2026

    In Kraft

Themen:Gesundheit & Pflege

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 770/25). Methodik