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Antragsloses Kindergeld

Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Eltern, die nach der Geburt eines weiteren Kindes Kindergeld erhalten, sowie die Familienkassen.

Eingebracht
27.03.2026
Verkündet
20.10.2026
In Kraft
01.01.2027
Reden im Plenum
38

In einfachen Worten

Bisher müssen Eltern Kindergeld ausdrücklich beantragen, obwohl der Familienkasse nach einer Geburt oft schon alle nötigen Angaben vorliegen. Laut Entwurf soll die Familienkasse deshalb in klaren Fällen ohne Antrag zahlen dürfen, um Bürokratie abzubauen, ohne das Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen zu erhöhen.

Was sich ändern soll

  • Die Familienkasse darf nach der Geburt eines Kindes beim steuerrechtlichen Kindergeld auf einen Antrag verzichten.
  • Dieser Verzicht soll nur greifen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist.
  • Behörden sollen mehr Daten an die Familienkasse übermitteln dürfen, damit Eltern amtlich bekannte Angaben nicht wiederholen müssen und falsche Zahlungen vermieden werden.
  • Einen generellen Rechtsanspruch auf ein Kindergeld ohne Antrag sieht der Entwurf ausdrücklich nicht vor.
  • Der Finanzausschuss empfiehlt zusätzlich Änderungen beim Abruf von Kontoverbindungen bei den Trägern der Grundsicherung und der Arbeitsförderung sowie datenschutzrechtliche Folgeänderungen.

Wen es betrifft

Betroffen sind vor allem Familien mit neugeborenen Kindern und kindergeldberechtigte Eltern. Außerdem betrifft es die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit sowie Behörden, die Daten übermitteln, darunter die Leistungsträger nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen dem Bundeshaushalt Mehrausgaben von 905 000 Euro im Haushaltsjahr 2027 und danach jährlich 90 000 Euro; Länder und Gemeinden haben keine Haushaltsausgaben. Für Bürgerinnen und Bürger sinkt der jährliche Zeitaufwand um rund 205 000 Stunden und der Sachaufwand um rund 153 000 Euro. Die Verwaltung des Bundes hat jährlich rund 147 000 Euro Mehraufwand, einmalig fallen rund 1,9 Millionen Euro an, davon etwa 1,6 Millionen Euro beim Bund und 258 000 Euro bei den Ländern; für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Aufwand.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/5874 + 21/6979 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung durch die Familienkasse bei Kenntnis aller entscheidungserheblichen Tatsachen und einer Kontoverbindung sowie zweifelsfreier Anspruchsberechtigung, zunächst nur für Geburten ab dem zweiten Kind, inländischem Wohnsitz des Kindes und inländischer Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils, Beibehaltung der bisherigen Möglichkeit der Antragstellung nach Erhalt des Begrüßungsschreibens mit vorausgefülltem Antrag, insbes. bei fehlenden Angaben; Änderung §§ 39e, 64, 67, 68 und 69 Einkommensteuergesetz sowie § 71 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Möglichkeit des Abrufs der Kontoverbindungen bei den Leistungsträgern durch die Familienkasse; datenschutzrechtliche Folgeänderungen; Änderung § 150 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Eltern, die nach der Geburt eines weiteren Kindes Kindergeld erhalten, sowie die Familienkassen. (erfüllt)16/40

Debatte

22/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 38 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

11 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 27.03.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 175/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  2. 08.05.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  3. 08.05.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 175/26(B) ↗

  4. 11.05.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/5874 ↗

  5. 22.05.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/81 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung

  6. 08.07.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/6979 ↗

  7. 09.07.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/89 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  8. 09.07.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/89 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 89. Sitzung · Regierungserklärung zu Reformpaket und NATO-Gipfel →

    • CDU/CSUJa
    • SPDJa
    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENJa
    • Die LinkeEnthaltung
    • AfDEnthaltung
  9. 04.09.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 491/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  10. 25.09.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: Zustimmung

  11. 25.09.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 491/26(B) ↗

  12. 20.10.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 307 ↗

  13. 01.01.2027

    In Kraft

Themen:Rente & SozialesFamilie & Gleichstellung

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 175/26). Methodik