Gesetze / Rente & Soziales / Gesetz
Antragsloses Kindergeld
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
69/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Eltern, die nach der Geburt eines weiteren Kindes Kindergeld erhalten, sowie die Familienkassen.
- Eingebracht
- 27.03.2026
- Verkündet
- 20.10.2026
- In Kraft
- 01.01.2027
- Reden im Plenum
- 38
In einfachen Worten
Bisher müssen Eltern Kindergeld ausdrücklich beantragen, obwohl der Familienkasse nach einer Geburt oft schon alle nötigen Angaben vorliegen. Laut Entwurf soll die Familienkasse deshalb in klaren Fällen ohne Antrag zahlen dürfen, um Bürokratie abzubauen, ohne das Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen zu erhöhen.
Was sich ändern soll
- Die Familienkasse darf nach der Geburt eines Kindes beim steuerrechtlichen Kindergeld auf einen Antrag verzichten.
- Dieser Verzicht soll nur greifen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist.
- Behörden sollen mehr Daten an die Familienkasse übermitteln dürfen, damit Eltern amtlich bekannte Angaben nicht wiederholen müssen und falsche Zahlungen vermieden werden.
- Einen generellen Rechtsanspruch auf ein Kindergeld ohne Antrag sieht der Entwurf ausdrücklich nicht vor.
- Der Finanzausschuss empfiehlt zusätzlich Änderungen beim Abruf von Kontoverbindungen bei den Trägern der Grundsicherung und der Arbeitsförderung sowie datenschutzrechtliche Folgeänderungen.
Wen es betrifft
Betroffen sind vor allem Familien mit neugeborenen Kindern und kindergeldberechtigte Eltern. Außerdem betrifft es die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit sowie Behörden, die Daten übermitteln, darunter die Leistungsträger nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen dem Bundeshaushalt Mehrausgaben von 905 000 Euro im Haushaltsjahr 2027 und danach jährlich 90 000 Euro; Länder und Gemeinden haben keine Haushaltsausgaben. Für Bürgerinnen und Bürger sinkt der jährliche Zeitaufwand um rund 205 000 Stunden und der Sachaufwand um rund 153 000 Euro. Die Verwaltung des Bundes hat jährlich rund 147 000 Euro Mehraufwand, einmalig fallen rund 1,9 Millionen Euro an, davon etwa 1,6 Millionen Euro beim Bund und 258 000 Euro bei den Ländern; für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/5874 + 21/6979 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung durch die Familienkasse bei Kenntnis aller entscheidungserheblichen Tatsachen und einer Kontoverbindung sowie zweifelsfreier Anspruchsberechtigung, zunächst nur für Geburten ab dem zweiten Kind, inländischem Wohnsitz des Kindes und inländischer Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils, Beibehaltung der bisherigen Möglichkeit der Antragstellung nach Erhalt des Begrüßungsschreibens mit vorausgefülltem Antrag, insbes. bei fehlenden Angaben; Änderung §§ 39e, 64, 67, 68 und 69 Einkommensteuergesetz sowie § 71 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Möglichkeit des Abrufs der Kontoverbindungen bei den Leistungsträgern durch die Familienkasse; datenschutzrechtliche Folgeänderungen; Änderung § 150 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
69/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Eltern, die nach der Geburt eines weiteren Kindes Kindergeld erhalten, sowie die Familienkassen. (erfüllt)16/40
Debatte
22/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 38 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
11 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
27.03.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 175/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss
08.05.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
08.05.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
11.05.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
22.05.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/81 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 81. Sitzung · Antragsloses Kindergeld und Streit um den Achtstundentag →
08.07.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
09.07.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/89 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 89. Sitzung · Regierungserklärung zu Reformpaket und NATO-Gipfel →
09.07.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/89 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 89. Sitzung · Regierungserklärung zu Reformpaket und NATO-Gipfel →
- CDU/CSUJa
- SPDJa
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENJa
- Die LinkeEnthaltung
- AfDEnthaltung
04.09.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 491/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss
25.09.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: Zustimmung
25.09.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
20.10.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
01.01.2027
In Kraft