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Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026

Gesetz zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

VerkündetUnionSPDVerkündet

Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft direkt nur die Mitglieder des Bundestages, deren Entschädigung 2026 nicht angehoben wird.

Eingebracht
09.06.2026
Verkündet
22.07.2026
In Kraft
23.07.2026
Reden im Plenum
17

In einfachen Worten

Die Entschädigung der Bundestagsabgeordneten, umgangssprachlich Diäten, steigt normalerweise jedes Jahr zum 1. Juli automatisch entsprechend der Lohnentwicklung. Laut Entwurf soll davon für das Jahr 2026 einmalig abgewichen werden, weil die Wirtschafts- und Haushaltslage als Sondersituation gesehen wird.

Was sich ändern soll

  • Die Abgeordnetenentschädigung soll im Jahr 2026 ausnahmsweise nicht erhöht werden, obwohl die Nominallöhne 2025 um 4,2 Prozent über dem Vorjahr lagen.
  • Das jährliche Anpassungsverfahren selbst bleibt laut Entwurf bestehen und wird nur für dieses eine Jahr ausgesetzt.
  • Die Orientierung der Diäten an der Besoldung oberster Bundesrichter, der sogenannten Besoldungsgruppe R 6, soll weiter gelten.
  • Zu Beginn der 22. Wahlperiode wird eine Überprüfung empfohlen, ob dieses Ziel erreicht wurde; bei Abweichungen soll über eine Anpassung an die R-6-Höhe beraten werden.
  • Der Ausschuss empfiehlt die Annahme in geänderter Fassung; der Titel wurde um eine Änderung des Abgeordnetengesetzes erweitert.

Wen es betrifft

Betroffen sind die Mitglieder des Deutschen Bundestages, deren Entschädigung 2026 nicht steigen soll. Die Begründung verweist zudem auf Belastungen, die in dieser Lage auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen.

Was es kostet

Laut Entwurf werden durch den Verzicht auf die Erhöhung Einsparungen erzielt; eine konkrete Summe wird nicht genannt. Im Ausschuss wurden Kosten nicht erörtert.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/6330 + 21/6851 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft direkt nur die Mitglieder des Bundestages, deren Entschädigung 2026 nicht angehoben wird. (erfüllt)6/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 17 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 09.06.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/6330 ↗

  2. 11.06.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/83 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung · Beschluss: Überweisung

  3. 03.07.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/6851 ↗

  4. 10.07.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 407/26 ↗

  5. 10.07.2026 · Bundesrat

    Durchgang

    Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  6. 10.07.2026 · Bundesrat

    Durchgang

    Beschluss 407/26(B) ↗

  7. 10.07.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/90 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  8. 10.07.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/90 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  9. 22.07.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 211 ↗

  10. 23.07.2026

    In Kraft

Themen:Demokratie & Wahlrecht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/6330). Methodik