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Anpassung der GAP-Durchführungsgesetze

Gesetz zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs

BeschlossenBundesregierungVerabschiedet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere zertifizierte Ökobetriebe und Betriebe bis 30 Hektar, sowie die zuständigen Agrarförderbehörden der Länder.

Eingebracht
29.05.2026
Reden im Plenum
12

In einfachen Worten

Die EU hat ihre Agrarregeln Ende 2025 geändert, um Bürokratie abzubauen. Laut Entwurf müssen deshalb zwei deutsche Gesetze zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik angepasst werden, nämlich das Gesetz zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und das Gesetz zu den Konditionalitäten, also den Umwelt- und Bewirtschaftungsauflagen, an die Agrarförderung geknüpft ist.

Was sich ändern soll

  • Die Belastung der Landwirtschaftsbetriebe durch die Auflagen der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie durch Kontrollen und Verwaltungssanktionen soll verringert werden.
  • Bei zertifizierten ökologisch beziehungsweise biologisch wirtschaftenden Betrieben soll gesetzlich und ohne Gegenbeweis angenommen werden, dass sie bestimmte dieser Standards erfüllen.
  • Betriebe mit bis zu 30 Hektar Fläche sollen beim Standard 7 von Kontrollen und Verwaltungssanktionen ausgenommen werden.
  • Beim Auftreten von Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall soll die Verwaltung Betriebe leichter von Bewirtschaftungsauflagen befreien können.
  • Neu geregelt werden soll die Übermittlung von Informationen zwischen Agrarförderbehörden und Ordnungsbehörden.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem Landwirtschaftsbetriebe, besonders zertifizierte Ökobetriebe und Betriebe bis 30 Hektar. Außerdem betrifft es die für die EU-Agrarförderung zuständigen Behörden der Länder, deren Kontrollaufgaben sich laut Entwurf deutlich verringern.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein Aufwand. Die Wirtschaft wird demnach jährlich um 10 534 Euro entlastet. Für die Verwaltung nennt der Entwurf 260 000 Euro einmalig und 25 385 Euro wiederkehrend; weitere Kosten und Haushaltsausgaben werden keine genannt. Der Ausschuss empfiehlt den Entwurf unverändert und hat die Kostenfragen nach eigener Darstellung nicht erörtert.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/7407 + 21/8484 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Anpassungen an Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus den Bereichen Direktzahlungen, Konditionalität und Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem: Verringerung des Verwaltungsaufwands für landwirtschaftliche Betriebe durch den Abbau konditionalitätsrelevanter Bewirtschaftungsauflagen bestimmter GLÖZ-Standards sowie durch die Reduzierung von Kontrollen und Verwaltungssanktionen; Regelung zur Informationsübermittlung zwischen Agrarförderbehörden und Fachbehörden, redaktionelle Änderungen; Einfügung § 20a Änderung §§ 3, 5, 16 und 21 GAP-Konditionalitäten-Gesetz sowie Änderung § 5 GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz Bezug: Verordnung (EU) 2025/2649 vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen (ABl. L, 2025/2649, 31.12.2025)

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere zertifizierte Ökobetriebe und Betriebe bis 30 Hektar, sowie die zuständigen Agrarförderbehörden der Länder. (erfüllt)16/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 12 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

8/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

14/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

9 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 29.05.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 321/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz

  2. 26.06.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 321/1/26 ↗

  3. 10.07.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 10.07.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 321/26(B) ↗

  5. 29.07.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/7407 ↗

  6. 24.09.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/96 ↗ · Federführend: Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat · Beschluss: Überweisung

  7. 09.10.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/8484 ↗

  8. 15.10.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/102 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  9. 15.10.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/102 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage