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Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
66/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Beschäftigte an gemeinnützigen, projektgeförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und deren Träger.
- Eingebracht
- 23.01.2026
- Verkündet
- 27.10.2026
- In Kraft
- 28.10.2026
- Reden im Plenum
- 19
In einfachen Worten
Laut Entwurf steht das deutsche Wissenschaftssystem in einem fortgesetzten internationalen Wettbewerb und ist auf forschungsfreundliche Bedingungen angewiesen. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen außerhalb der Universitäten, die vom Bund Geld für einzelne Projekte bekommen, sollen von Regeln befreit werden, die aus Sicht der Bundesregierung hemmen.
Was sich ändern soll
- Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz soll gezielt erweitert werden, damit das sogenannte Besserstellungsverbot flexibler wird, also die Regel, dass bei öffentlich gefördertem Personal nicht mehr gezahlt werden darf als bei vergleichbaren Beschäftigten des Bundes.
- Gemeinnützige, projektgeförderte Forschungseinrichtungen sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Beschäftigte im wissenschaftsrelevanten Bereich künftig besser bezahlen dürfen als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes.
- Die höheren Gehälter und Gehaltsbestandteile sollen laut Entwurf aus nichtöffentlichen Mitteln gezahlt werden.
- Einzelanträge für Ausnahmen vom Besserstellungsverbot sollen entfallen, was der Entwurf als Beitrag zur Entbürokratisierung beschreibt.
- Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung empfiehlt, den Entwurf in geänderter Fassung anzunehmen; welche Änderungen das sind, geht aus dem vorliegenden Vorblatt nicht hervor.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf vor allem gemeinnützige, projektgeförderte Forschungseinrichtungen außerhalb der Universitäten und die dort beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Beschäftigte im wissenschaftsrelevanten Bereich. Hinzu kommt die Verwaltung auf Bundesebene, die bisher Einzelanträge prüft. Die Wirtschaft ist laut Entwurf von den Regelungen nicht betroffen.
Was es kostet
Laut Entwurf sind keine finanziellen Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben zu erwarten. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht demnach kein Aufwand; auf Bundesebene gibt es geringfügige Belastungen und Entlastungen, die insgesamt nicht erheblich sind. Im Ausschuss wurden die Kosten nicht erörtert.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/4500 + 21/8164 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
66/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Beschäftigte an gemeinnützigen, projektgeförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und deren Träger. (erfüllt)16/40
Debatte
19/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 19 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
23.01.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 41/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Kulturfragen
20.02.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
06.03.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1062 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
06.03.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
12.03.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
18.03.2026 · Bundestag
Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BR
19.03.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/65 ↗ · Federführend: Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 65. Sitzung · Spritpreise, Kernkraft und Frauentag-Debatte →
23.09.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
24.09.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/96 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 96. Sitzung · Nachrichtendienstreform, EEG-Novelle und Organspende →
24.09.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/96 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 96. Sitzung · Nachrichtendienstreform, EEG-Novelle und Organspende →
- CDU/CSUJa
- SPDJa
- AfDJa
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENJa
- Die LinkeNein
25.09.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 560/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Kulturfragen
16.10.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1069 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
16.10.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
27.10.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
28.10.2026
In Kraft