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Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
... Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)
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Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und ihr Leitungspersonal sowie die fördernden Bundesbehörden.
- Eingebracht
- 01.07.2025
- Reden im Plenum
- 10
In einfachen Worten
Laut Entwurf können außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Schwierigkeiten geraten, wenn sie ihr Leitungspersonal über dem Tarif bezahlen: Ihnen droht dann der Ausschluss von Forschungsprogrammen des Bundes. Der Entwurf des Bundesrates will dafür einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen.
Was sich ändern soll
- Außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen sollen beim sogenannten Besserstellungsverbot, also dem Verbot, Beschäftigte besser zu bezahlen als im öffentlichen Dienst üblich, mit den bereits im Wissenschaftsfreiheitsgesetz genannten Einrichtungen wie der Fraunhofer-Gesellschaft gleichgestellt werden.
- Gehaltsbestandteile über Tarif sollen für die Bundesförderung grundsätzlich unschädlich sein, wenn sie ausschließlich aus eingeworbenen Drittmitteln bezahlt werden.
- Einzelfallgenehmigungen des Bundesfinanzministeriums sollen damit nicht mehr regelmäßig nötig sein.
- Bundesbehörden sollen künftig prüfen, ob eine antragstellende Einrichtung im Vorvorjahr ihre Gesamtausgaben überwiegend aus öffentlichen Zuwendungen bestritten hat und ob die übertariflich Bezahlten zum begünstigten Personenkreis gehören.
- Als Alternative nennt der Entwurf, dass das Bundesfinanzministerium stattdessen die Nebenbestimmungen für Projektförderungen ändert.
Wen es betrifft
Betroffen sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und ihr Leitungspersonal sowie die Bundesbehörden, die über Projektfördermittel entscheiden. Mittelbar nennt der Entwurf kleine und mittlere Unternehmen, für die diese Forschung ein wichtiger Innovationsfaktor ist.
Was es kostet
Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand, weitere Kosten nennt der Entwurf nicht. Bei der Verwaltung ändert sich der Prüf- und Verfahrensablauf der Bundesbehörden. Da Drittmittel für übertarifliche Gehälter dann nicht mehr für Forschung zur Verfügung stehen, müssten Forschungsaufgaben laut Entwurf gegebenenfalls durch zusätzliche Mittel der öffentlichen Hand finanziert werden; Beträge nennt der Text nicht.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1393 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden internationalen Wettbewerbs um hochqualifizierte Fachkräfte Gleichstellung von überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen in den Ländern mit vom Bund institutionell geförderten Einrichtungen betr. Einschränkung des Besserstellungsverbots; Änderung § 2 Wissenschaftsfreiheitsgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 264/23 in der Fassung BR-Drs 264/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP K005)
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
42/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und ihr Leitungspersonal sowie die fördernden Bundesbehörden. (erfüllt)16/40
Debatte
19/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 10 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
0/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3
Quellen
7/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
5 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
01.07.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
11.07.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung einer Beauftragten
11.07.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
27.08.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
19.03.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/65 ↗ · Federführend: Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 65. Sitzung · Spritpreise, Kernkraft und Frauentag-Debatte →