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Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

... Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)

Im VerfahrenBaden-WürttembergNiedersachsenSachsenÜberwiesen

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und ihr Leitungspersonal sowie die fördernden Bundesbehörden.

Eingebracht
01.07.2025
Reden im Plenum
10

In einfachen Worten

Laut Entwurf können außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Schwierigkeiten geraten, wenn sie ihr Leitungspersonal über dem Tarif bezahlen: Ihnen droht dann der Ausschluss von Forschungsprogrammen des Bundes. Der Entwurf des Bundesrates will dafür einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen.

Was sich ändern soll

  • Außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen sollen beim sogenannten Besserstellungsverbot, also dem Verbot, Beschäftigte besser zu bezahlen als im öffentlichen Dienst üblich, mit den bereits im Wissenschaftsfreiheitsgesetz genannten Einrichtungen wie der Fraunhofer-Gesellschaft gleichgestellt werden.
  • Gehaltsbestandteile über Tarif sollen für die Bundesförderung grundsätzlich unschädlich sein, wenn sie ausschließlich aus eingeworbenen Drittmitteln bezahlt werden.
  • Einzelfallgenehmigungen des Bundesfinanzministeriums sollen damit nicht mehr regelmäßig nötig sein.
  • Bundesbehörden sollen künftig prüfen, ob eine antragstellende Einrichtung im Vorvorjahr ihre Gesamtausgaben überwiegend aus öffentlichen Zuwendungen bestritten hat und ob die übertariflich Bezahlten zum begünstigten Personenkreis gehören.
  • Als Alternative nennt der Entwurf, dass das Bundesfinanzministerium stattdessen die Nebenbestimmungen für Projektförderungen ändert.

Wen es betrifft

Betroffen sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und ihr Leitungspersonal sowie die Bundesbehörden, die über Projektfördermittel entscheiden. Mittelbar nennt der Entwurf kleine und mittlere Unternehmen, für die diese Forschung ein wichtiger Innovationsfaktor ist.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand, weitere Kosten nennt der Entwurf nicht. Bei der Verwaltung ändert sich der Prüf- und Verfahrensablauf der Bundesbehörden. Da Drittmittel für übertarifliche Gehälter dann nicht mehr für Forschung zur Verfügung stehen, müssten Forschungsaufgaben laut Entwurf gegebenenfalls durch zusätzliche Mittel der öffentlichen Hand finanziert werden; Beträge nennt der Text nicht.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1393 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden internationalen Wettbewerbs um hochqualifizierte Fachkräfte Gleichstellung von überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen in den Ländern mit vom Bund institutionell geförderten Einrichtungen betr. Einschränkung des Besserstellungsverbots; Änderung § 2 Wissenschaftsfreiheitsgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 264/23 in der Fassung BR-Drs 264/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP K005)

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und ihr Leitungspersonal sowie die fördernden Bundesbehörden. (erfüllt)16/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 10 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

5 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 01.07.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Gesetzesantrag 303/25 ↗

  2. 11.07.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung einer Beauftragten

  3. 11.07.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Gesetzentwurf 303/25(B) ↗

  4. 27.08.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1393 ↗

  5. 19.03.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/65 ↗ · Federführend: Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung · Beschluss: Überweisung

Themen:Bildung & ForschungHaushalt & Steuern

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 303/25). Methodik