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30. BAföGÄndG
Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze (30. BAföGÄndG)
42/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft Studierende, Schülerinnen und Schüler mit BAföG-Anspruch, Menschen in geförderter Ausbildung sowie Darlehensrückzahlende – klar abgegrenzte Gruppen.
- Eingebracht
- 14.08.2026
- Reden im Plenum
- 16
In einfachen Worten
Laut Entwurf soll die staatliche Ausbildungsförderung BAföG verlässlicher und einfacher zu beantragen werden. Ziel ist es, mehr jungen Menschen unabhängig vom Einkommen der Eltern eine hochqualifizierende Ausbildung zu ermöglichen und so dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Was sich ändern soll
- Der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, soll zum 1. April 2027 von 380 Euro um rund 16 Prozent auf 440 Euro steigen, die Sätze für auswärts wohnende Schülerinnen und Schüler proportional.
- Die Bedarfssätze für Studierende sollen in zwei Schritten zum Wintersemester 2027/2028 und zum 1. April 2029 auf 563 Euro erhöht werden, die Sätze für Schülerinnen und Schüler proportional; auch die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen steigen.
- Ab dem Schuljahresbeginn beziehungsweise Wintersemester 2028/2029 sollen die Freibeträge, also die Einkommensgrenzen für einen Förderanspruch, jährlich angehoben werden; ebenso die Freibeträge für Menschen, die ein BAföG-Darlehen zurückzahlen. Außerdem soll eine feste Regel zur regelmäßigen Überprüfung der Fördersätze eingeführt werden.
- Anträge sollen künftig nur noch über das digitale Portal BAföG Digital gestellt werden, mit Hilfetexten, Voreinstellungen und Vollständigkeits-Checks; nur für Härtefälle soll es Ausnahmen geben.
- Aufwändige Einzelfallregelungen sollen wegfallen, etwa der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester; Bedarfssätze und Freibeträge bei Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sollen in ähnlichem Umfang steigen.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf Studierende sowie Schülerinnen und Schüler mit BAföG-Anspruch, Menschen in beruflicher Ausbildung oder Berufsvorbereitung mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld sowie Personen, die ein Darlehen zurückzahlen. Hinzu kommen Geförderte nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, die Ämter für Ausbildungsförderung bei Ländern und Kommunen, die Bundesagentur für Arbeit sowie Fortbildungsstätten und Prüfstellen.
Was es kostet
Der Entwurf nennt Mehrausgaben beim BAföG von 137 Millionen Euro (2027) bis 355 Millionen Euro (2030), beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz von 63 bis 152 Millionen Euro sowie bei der Bundesagentur für Arbeit von 26 bis 102 Millionen Euro jährlich; im SGB II werden mittelfristig 11 Millionen Euro weniger ausgegeben. Für Bürgerinnen und Bürger soll der Aufwand um rund 248 140 Stunden und 723 900 Euro Sachkosten pro Jahr sinken, für die Wirtschaft um rund 1 Million Euro jährlich. Die Verwaltung spart laut Entwurf jährlich rund 543 350 Euro, hat aber einmalige Kosten von rund 3,5 Millionen Euro bei Ländern und Kommunen sowie rund 2,5 Millionen Euro bei der Bundesagentur für Arbeit.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/8405 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
42/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft Studierende, Schülerinnen und Schüler mit BAföG-Anspruch, Menschen in geförderter Ausbildung sowie Darlehensrückzahlende – klar abgegrenzte Gruppen. (erfüllt)16/40
Debatte
19/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 16 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
0/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3
Quellen
7/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
14.08.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 457/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Kulturfragen
11.09.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
24.09.2026 · Bundesrat
Plenarantrag
25.09.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
25.09.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
07.10.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
15.10.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/102 ↗ · Federführend: Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 102. Sitzung · Notfallreform, BAföG-Novelle und Migrationsdebatte →