Bundestakt

Gesetze / Arbeit & Ausbildung / Gesetz

13. SGB-II-Änderungsgesetz (Umbau der Grundsicherung)

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft viele – Betrifft alle Haushalte, die Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, samt Erziehenden, Selbständigen und jungen Menschen – Millionen Leistungsberechtigte.

Eingebracht
19.12.2025
Verkündet
22.04.2026
In Kraft
23.04.2026
Reden im Plenum
40

In einfachen Worten

Laut Entwurf der Bundesregierung soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende umgebaut werden, weil Arbeitslosigkeit und besonders Langzeitarbeitslosigkeit seit dem Jahreswechsel 2022/2023 gestiegen sind und zugleich in vielen Branchen Fachkräfte fehlen. Ziel ist es, die Vermittlung in Arbeit zu stärken, Mitwirkung stärker einzufordern und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf sieht vor, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen müssen, Alleinstehende also auch eine Vollzeitstelle annehmen müssen, wenn das zumutbar und zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit nötig ist; bei Selbständigen soll in der Regel nach einem Jahr geprüft werden, ob eine andere Tätigkeit zumutbar ist.
  • Erziehenden soll Arbeit, eine Eingliederungsmaßnahme oder ein Sprachkurs künftig in der Regel schon ab Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes zumutbar sein, soweit die Betreuung gesichert ist.
  • Leistungskürzungen (im Gesetz Leistungsminderungen) sollen vereinheitlicht und verschärft werden: statt gestaffelter Kürzung sofort 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate, bei Arbeitsverweigerung ein Wegfall des Regelbedarfs für mindestens einen Monat auch ohne vorherige Pflichtverletzung; für Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen Schutzmechanismen gestärkt werden, und wer wiederholt Termine versäumt, kann als nicht erreichbar gelten und den Anspruch verlieren.
  • Beim Vermögen soll die Karenzzeit (geschützte Anfangsphase) entfallen und das Schonvermögen nach Altersstufen gestaffelt werden; die anerkannten Unterkunftskosten werden gedeckelt, mit Pflicht zur Kostensenkung auch in der Karenzzeit.
  • Gegen Leistungsmissbrauch sollen Jobcenter Hinweise auf Schwarzarbeit oder Mindestlohnunterschreitung an die Zollbehörden melden, Arbeitgeber bei falschen oder fehlenden Sozialversicherungsmeldungen für zu Unrecht gezahlte Leistungen haften; zugleich werden Förderung und Beratung ausgebaut, etwa ein persönliches Angebot für alle, leichterer Zugang zur Förderung von Langzeitleistungsbeziehenden samt Arbeitslosenversicherungsschutz, ein gesetzlich verankerter Passiv-Aktiv-Transfer und mehr Unterstützung junger Menschen, mit Unterkunftsförderung bei Berufsorientierungspraktika von bis zu 60 Euro pro Tag und höchstens 420 Euro im Monat.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, darunter Langzeitarbeitslose, Erziehende, Selbständige, Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen sowie junge Menschen vor Ausbildung. Hinzu kommen Jobcenter, Agenturen für Arbeit, die Bundesagentur für Arbeit, Kommunen, Träger der Jugendhilfe sowie Arbeitgeber und Zollbehörden.

Was es kostet

Der Entwurf nennt erwartete Einsparungen: Sinkt die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 100.000, würden Leistungen zum Lebensunterhalt, Unterkunft und Heizung sowie Sozialversicherungsbeiträge laut Entwurf um rund 850 Millionen Euro pro Jahr sinken, davon rund 100 Millionen Euro bei den Kommunen und der Rest beim Bund. Hinzu kommen laut Entwurf positive Effekte auf Sozialversicherung und Steuereinnahmen. Im Bericht des Ausschusses wurden Kosten nicht erörtert.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/3541 + 21/4522 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit dem Ziel der schnelleren Integration Betroffener in den Arbeitsmarkt, verbindlicheren Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten, Hebung des Fachkräftepotenzials junger Menschen, wirksameren Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und Entlastung der öffentlichen Haushalte: Umbenennung der Geldleistung Bürgergeld in Grundsicherungsgeld, Verpflichtung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, Herabsetzung der Zumutbarkeitsgrenze für Eltern, Weiterentwicklung des Kooperationsplans durch Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung, Förderung der Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden, Stärkung der Bedeutung von Gesundheitsaspekten, Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers, Möglichkeit der Verpflichtung zur Mitwirkung per Verwaltungsakt, Vereinheitlichung und Verschärfung der Regelungen zu Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, Entfall des Schlichtungsverfahrens, Streichung der Karenzzeit beim Schonvermögen und Einführung einer altersabhängigen Staffelung, Begrenzung der anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft unter Berücksichtigung der Mietpreisbremse, Meldepflicht für Jobcenter bei Anhaltspunkten für Schwarzarbeit oder Mindestlohnunterschreitung, Arbeitgeberhaftung für Meldeverstöße, Digitalisierung der Verwaltungsabläufe, Verbesserung der Beratung und Förderung junger Menschen, insbes. schwer zu erreichender Jugendlicher, Stärkung von Jugendberufsagenturen, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen; Einfügung §§ 3a, 50b, 62a und 65a und Änderung zahlreicher §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung und Änderung versch. §§ in weiteren 9 Gesetzen, Folgeänderungen in 11 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Arbeitsmarktpolitik und neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende Beschlussempfehlung des Ausschusses: Durchführung der Tragfähigkeitsprüfung für leistungsberechtigte Selbstständige nach spätestens einem Jahr, Einsatz von bis zu 10 Prozent der Eingliederungsmittel zur Ausweitung der Freien Förderung, u.a. für Maßnahmen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Gesundheitsförder- oder Rehabilitationsbedarfen, Schutz von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern vor unbilligen Härten durch Anerkennung höherer Aufwendungen für die Unterkunft in der Karenzzeit, Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen oder medizinischer Gutachten durch das Jobcenter bei Meldeversäumnissen im Falle von Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung bzw. Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, Erweiterung der Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit zur Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch und Stärkung der diesbez. Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und den Strafverfolgungsbehörden; Verlängerung der Geltungsdauer der Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften bis zum 31. Dezember 2027, redaktionelle Änderungen; Zusätzliche Einfügung § 64a und zusätzliche Änderung §§ 16f und 56 und erneute Änderung versch. §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 35 und 117 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 368a Drittes Buch Sozialgesetzbuch, § 127 Viertes Buch Sozialgesetzbuch und § 124 Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

28/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft viele – Betrifft alle Haushalte, die Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, samt Erziehenden, Selbständigen und jungen Menschen – Millionen Leistungsberechtigte. (erfüllt)28/40

Debatte

25/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 40 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)20/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

15/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (erfüllt)4/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

16 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 19.12.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 764/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik

  2. 12.01.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/3541 ↗

  3. 15.01.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/53 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales · Beschluss: Überweisung

  4. 15.01.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Berichtigung zu764/25 ↗

  5. 19.01.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 764/1/25 ↗

  6. 30.01.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  7. 30.01.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 764/25(B) ↗

  8. 11.02.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/4087 ↗

  9. 04.03.2026 · Bundestag

    Änderungsantrag

    Änderungsantrag 21/4525 ↗

  10. 04.03.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/4522 ↗

  11. 04.03.2026 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/4523 ↗

  12. 05.03.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/62 ↗ · Beschluss: Ablehnung des Änderungsantrags; Annahme in Ausschussfassung

  13. 05.03.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/62 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Namentliche Abstimmung320 Ja · 268 Nein · 2 Enthaltungen

  14. 06.03.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 116/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik

  15. 27.03.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  16. 27.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 116/26(B) ↗

  17. 22.04.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 107 ↗

  18. 23.04.2026

    In Kraft

Themen:Arbeit & AusbildungRente & Soziales

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 764/25 (bes.eilbed.)). Methodik