Bundestakt

Lernen / Gesetzgebung

Wie aus einer Idee ein Gesetz wird

Sechs Stationen, viele Hürden – und an fast jeder kannst du in unseren Analysen zusehen, wie es wirklich läuft.

  1. 01

    Die Initiative

    Ein Gesetz beginnt mit einem Entwurf. Einbringen dürfen ihn drei: die Bundesregierung (der häufigste Fall), der Bundesrat – oder Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages, wofür mindestens fünf Prozent der Mitglieder oder eine Fraktion nötig sind. Jeder Entwurf bekommt eine Drucksachennummer, unter der du ihn öffentlich nachlesen kannst.

  2. 02

    Erste Lesung

    Im Plenum wird der Entwurf zum ersten Mal debattiert. Hier geht es um die Grundsatzfrage: Wollen wir das überhaupt? Abgestimmt wird über den Inhalt noch nicht – am Ende steht fast immer die Überweisung in die Fachausschüsse.

    Echtes Beispiel · 25. März 2025

    Änderungsantrag des Abgeordneten Stefan Seidler zu Rechten von Abgeordneten nationaler Minderheiten

    → in die Ausschüsse überwiesen

  3. 03

    Die Ausschüsse

    Die eigentliche Arbeit passiert unsichtbar: In den Fachausschüssen sitzen Abgeordnete aller Fraktionen, hören Sachverständige an und ändern den Entwurf oft erheblich. Ein federführender Ausschuss legt am Ende eine Beschlussempfehlung vor.

  4. 04

    Zweite & dritte Lesung

    Zurück im Plenum: In der zweiten Lesung werden Änderungsanträge beraten und abgestimmt, direkt danach folgt meist die dritte Lesung mit der Schlussabstimmung. Bei wichtigen oder umstrittenen Gesetzen wird namentlich abgestimmt – dann ist jedes einzelne Votum öffentlich dokumentiert.

    Echtes Beispiel · 10. Juli 2026

    Aufsetzung der zweiten und dritten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes auf die Tagesordnung

    → angenommen

  5. 05

    Der Bundesrat

    Jetzt sind die Länder dran. Zustimmungsgesetze (etwa wenn Länderfinanzen betroffen sind) brauchen die aktive Mehrheit des Bundesrates. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat nur verzögern – der Bundestag kann den Einspruch überstimmen. Bei Streit vermittelt der Vermittlungsausschuss.

  6. 06

    Verkündung

    Bundespräsident oder Bundespräsidentin prüft und unterschreibt, dann wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Erst mit dem dort genannten Datum tritt es in Kraft – und gilt für alle.

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