Bundestakt

Themen / Klima & Energie / Gesetz

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Im VerfahrenBundesregierungÜberwiesen
Eingebracht
01.05.2026
Reden im Plenum
5

Amtliche Kurzbeschreibung

Aktualisierung der Ausbaubedarfsplanung für das Stromübertragungsnetz in der Höchstspannungsebene: Aufnahme von 45 zusätzlichen Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan und Änderung von 13 Vorhaben, Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit und des vordringlichen Bedarfs, Beschleunigung der Verfahren durch Festlegung des Bundesverwaltungsgerichts als erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten und Bündelung der Zuständigkeit für die Bundesfachplanung und Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Vorhaben bei der Bundesnetzagentur, Aufhebung des Erdkabelvorrangs, Realisierung neuer Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen grundsätzlich als Freileitungen zur Verbesserung der Kosteneffizienz; Änderung §§ 1 und 3 sowie Anlage Bundesbedarfsplangesetz Bezug: Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 der Bundesnetzagentur, 1. März 2024

Werdegang

7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 01.05.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 270/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss

  2. 26.05.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/6128 ↗

  3. 29.05.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 270/1/26 ↗

  4. 11.06.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/83 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung

  5. 12.06.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1066 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  6. 12.06.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 270/26(B) ↗

  7. 18.06.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/6564 ↗

Themen:Klima & Energie

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 270/26 (bes.eilbed.)). Methodik