Themen / Klima & Energie / Gesetz
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
- Eingebracht
- 01.05.2026
- Reden im Plenum
- 5
Amtliche Kurzbeschreibung
Aktualisierung der Ausbaubedarfsplanung für das Stromübertragungsnetz in der Höchstspannungsebene: Aufnahme von 45 zusätzlichen Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan und Änderung von 13 Vorhaben, Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit und des vordringlichen Bedarfs, Beschleunigung der Verfahren durch Festlegung des Bundesverwaltungsgerichts als erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten und Bündelung der Zuständigkeit für die Bundesfachplanung und Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Vorhaben bei der Bundesnetzagentur, Aufhebung des Erdkabelvorrangs, Realisierung neuer Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen grundsätzlich als Freileitungen zur Verbesserung der Kosteneffizienz; Änderung §§ 1 und 3 sowie Anlage Bundesbedarfsplangesetz Bezug: Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 der Bundesnetzagentur, 1. März 2024
Werdegang
7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
01.05.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 270/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss
26.05.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
29.05.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
11.06.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/83 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 83. Sitzung · Regierungserklärung zum EU-Gipfel und Heizungsgesetz →
12.06.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1066 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
12.06.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
18.06.2026 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg