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Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
- Eingebracht
- 05.09.2025
- Verkündet
- 21.01.2026
- In Kraft
- 01.07.2024
- Reden im Plenum
- 42
Amtliche Kurzbeschreibung
Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung: Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells, u.a. Öffnung für nichttarifgebundene Arbeitsvertragsparteien, Verbesserung der Portabilität von Betriebsrentenanwartschaften, Ermöglichung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auch ohne tarifliche Grundlage, Flexibilisierung der Abfindungsregelungen, Anpassung des vorzeitigen Bezugs von Betriebsrenten an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Förderung von Beschäftigten mit geringem Einkommen, automatische Erteilung von Beitragsbescheiden durch den Pensions-Sicherungs-Verein, rechtssichere digitale Kommunikation mit Leistungsberechtigten, verbesserter Datenaustausch zwischen den beteiligten Trägern, Ausweitung und Verstetigung der Online-Sozialversicherungswahlen, Gesetzesevaluation durch das BMAS bis 2030; Einführung eines Europäischen Ausweises für Menschen mit Behinderungen durch Rechtsverordnung, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen und Berichtigungen, Folgeänderungen; Einfügung § 30a und Änderung zahlr. §§ Betriebsrentengesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ in weiteren 11 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 428/24 (GESTA 20. WP G034) in geringfügig geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Vorziehen der Gesetzesevaluation durch das BMAS auf das Jahr 2027 und Einführung einer Evaluierungsklausel betr. Maßnahmen bei Nichtverdoppelung der Zahl der an einem Sozialpartnermodell teilnehmenden Beschäftigten gegenüber 2025, Erhöhung der Bezugsgröße bei Abfindungen von Kleinanwartschaften ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auf 1,5 Prozent; vorrangige Nutzung verfügbarer elektronischer Formulare bei der Beantragung von Sozialleistungen, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen; Änderung § 30a und erneute Änderung § 3 Betriebsrentengesetz und § 54 Viertes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung §§ 60 und 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 2 Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV
Werdegang
17 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
05.09.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 424/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
26.09.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
06.10.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
16.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales · Beschluss: Überweisung
17.10.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.10.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
06.11.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
Unterrichtung 21/2669 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales
03.12.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
03.12.2025 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
05.12.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 724/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
05.12.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/48 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
05.12.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/48 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
05.12.2025 · Bundestag
3. Beratung
19.12.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: Zustimmung
19.12.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
21.01.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
01.07.2024
In Kraft