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VN-Hochseeschutz-Übereinkommen (Vertragsgesetz)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
56/100
Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem den Bund als Vertragsstaat; für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand.
- Eingebracht
- 19.12.2025
- Verkündet
- 23.04.2026
- In Kraft
- 24.04.2026
- Reden im Plenum
- 15
In einfachen Worten
Laut Entwurf soll Deutschland ein internationales Abkommen zum Schutz der Meere außerhalb nationaler Hoheitsgebiete bestätigen, also für die Hohe See und den Tiefseeboden. Das Problem: Dort gab es bisher keine einheitliche internationale Regelung, obwohl Klimawandel, Überfischung, Verschmutzung, Versauerung und Unterwasserlärm die Lebensräume bedrohen.
Was sich ändern soll
- Der Entwurf schafft die verfassungsrechtliche Voraussetzung dafür, dass Deutschland das am 19. Juni 2023 geschlossene und am 20. September 2023 unterzeichnete Übereinkommen förmlich ratifizieren kann.
- Laut Entwurf ermöglicht das Übereinkommen gebietsbezogene Schutzinstrumente, darunter die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf Hoher See.
- Vorgesehen ist ein umfassendes Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für neue und bisher unregulierte Tätigkeiten in diesen Meeresgebieten.
- Das Übereinkommen regelt einen ausgewogenen und gerechten Ausgleich der Vorteile aus der Nutzung maringenetischer Ressourcen und digitaler Sequenzinformationen darüber, ergänzt um Kapazitätsaufbau und Weitergabe von Meerestechnologie, um Entwicklungsländer einzubinden.
- Eine vorläufige Anwendung des Übereinkommens soll ausdrücklich nicht erklärt werden.
- Der Umweltausschuss empfiehlt, dieses Vertragsgesetz unverändert anzunehmen; das zugehörige Ausführungsgesetz, das Hochseeschutzgesetz, empfiehlt er in geänderter Fassung.
Wen es betrifft
Unmittelbar betroffen ist der Bund, der die Beiträge zahlt und das Abkommen umsetzt. Inhaltlich geht es um Tätigkeiten auf Hoher See und am Tiefseeboden sowie um die Nutzung mariner Genressourcen; der Vorteilsausgleich soll laut Entwurf vor allem Entwicklungsländer einbeziehen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand.
Was es kostet
Laut Entwurf entsteht für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Deutschland muss jedoch Pflichtbeiträge zahlen, deren Höhe noch von Budget und Berechnungsschlüssel der Vertragsstaatenkonferenz abhängt und daher nicht beziffert wird; die Kosten trägt der Bund aus dem Einzelplan 16, Länder und Gemeinden werden nicht belastet. Zusätzlich sind freiwillige Beiträge möglich; weitere Kosten oder Auswirkungen auf das Preisniveau sieht der Entwurf derzeit nicht. Der Ausschuss hat die Kosten nicht erörtert.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/3542 + 21/4328 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
56/100
Tragweite
6/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem den Bund als Vertragsstaat; für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand. (erfüllt)6/40
Debatte
19/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 15 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
12 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
19.12.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 783/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
12.01.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
15.01.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/53 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Beschluss: Überweisung
30.01.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
30.01.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
02.02.2026 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR
25.02.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
26.02.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/59 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 59. Sitzung · Bundestariftreuegesetz und Infrastruktur-Beschleunigung →
26.02.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/59 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 59. Sitzung · Bundestariftreuegesetz und Infrastruktur-Beschleunigung →
06.03.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 126/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
27.03.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
27.03.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
23.04.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
24.04.2026
In Kraft