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Vertragsgesetz zu den IGV-Änderungen 2024

Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft kaum jemanden direkt – Regelt vor allem Pflichten von Staat, Behörden und WHO sowie einzelne Stellen wie Flughäfen, Häfen und Gelbfieber-Impfstellen, ohne direkten Alltagsaufwand für Bürgerinnen und Bürger.

Eingebracht
15.08.2025
Verkündet
27.01.2026
In Kraft
28.01.2026
Reden im Plenum
14

In einfachen Worten

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind das zentrale völkerrechtliche Regelwerk, um Gesundheitsgefahren über Landesgrenzen hinweg zu bekämpfen. Laut Entwurf haben sich diese Regeln in der COVID-19-Pandemie teilweise als überarbeitungsbedürftig erwiesen; mit dem Gesetz soll Deutschland an die am 1. Juni 2024 beschlossenen Änderungen völkerrechtlich gebunden werden. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt die Annahme des Entwurfs in unveränderter Fassung.

Was sich ändern soll

  • Laut Entwurf wird der Begriff der pandemischen Notlage neu eingeführt und Gerechtigkeit sowie Solidarität werden als Grundsätze der Vorschriften aufgenommen.
  • Jeder Vertragsstaat soll eine nationale Koordinierungsstelle benennen oder einrichten, die die Umsetzung der Vorschriften im Land koordiniert.
  • Aus bisherigen Kann-Regelungen werden Pflichten: Staaten müssen die WHO bei unklaren Ereignissen weiter informieren und sich abstimmen, und die WHO muss andere Staaten informieren, wenn ein betroffener Staat die Zusammenarbeit ablehnt und die Gefahr groß genug ist.
  • Der Entwurf sieht digitale Gesundheitsdokumente vor, einen koordinierenden Finanzierungsmechanismus sowie einen Ausschuss der Vertragsstaaten für die Durchführung der Vorschriften.
  • Die Mindestfähigkeiten der Staaten zur Vorbeugung, Überwachung und Reaktion werden ergänzt und präzisiert; in das Meldeschema werden unter anderem Häufungen schwerer Atemwegserkrankungen mit unbekannter oder neuer Ursache aufgenommen.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf in erster Linie die Vertragsstaaten und die WHO selbst sowie die zuständigen nationalen Behörden. Genannt werden außerdem bestimmte Flughäfen und Häfen sowie Gelbfieber-Impfstellen. Erwähnt wird zudem der internationale Reiseverkehr, insbesondere für im Gesundheits- und Pflegewesen beschäftigte Personen, und die Aufrechterhaltung internationaler Lieferketten.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung entsteht laut Entwurf kein Aufwand, auch Haushaltsausgaben und weitere Kosten werden mit keine angegeben. Den genannten Flughäfen und Häfen entsteht durch Vereinbarungen mit Laboren zur Probenuntersuchung ein nicht bezifferbarer Aufwand, sofern solche Vereinbarungen nicht ohnehin bestehen. Für Gelbfieber-Impfstellen nennt der Entwurf einen geringfügigen Aufwand wegen zusätzlicher Angaben in der Impf- oder Prophylaxebescheinigung.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1508 + 21/2602 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Zustimmung zu den am 1. Juni 2024 in Genf von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften: Einführung des Begriffs "pandemische Notlage", Einrichtung einer "nationalen IGV-Koordinierungsstelle", Verpflichtungen zu gegenseitiger Information und Unterstützung von WHO und Vertragsstaaten betr. öffentliche Gesundheit, mögliche internationale Notlagen, Gesundheitsschutzmaßnahmen und Zugang zu Gesundheitsprodukten, Ermöglichung digitaler Gesundheitsdokumente, Finanzierungsmechanismus, Ergänzungen und Spezifizierung, Anpassung des Entscheidungsschemas u.a.; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Brief- und Postgeheimnis und Freizügigkeit

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Regelt vor allem Pflichten von Staat, Behörden und WHO sowie einzelne Stellen wie Flughäfen, Häfen und Gelbfieber-Impfstellen, ohne direkten Alltagsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. (erfüllt)6/40

Debatte

14/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 14 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

15/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (erfüllt)4/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

11 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 15.08.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 392/25 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss

  2. 08.09.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1508 ↗

  3. 26.09.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  4. 26.09.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 392/25(B) ↗

  5. 29.09.2025 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR

    Unterrichtung 21/1905 ↗

  6. 09.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Ausschuss für Gesundheit · Beschluss: Überweisung

  7. 05.11.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/2602 ↗

  8. 06.11.2025 · Bundestag

    2. Beratung und Schlussabstimmung

    Plenarprotokoll 21/37 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

    Namentliche Abstimmung428 Ja · 131 Nein · 0 Enthaltungen

  9. 28.11.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 707/25 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss

  10. 19.12.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: Zustimmung

  11. 19.12.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 707/25(B) ↗

  12. 27.01.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl II 2026, 19 ↗

  13. 28.01.2026

    In Kraft

Themen:Gesundheit & PflegeAußenpolitik & EU

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 392/25 (bes.eilbed.)). Methodik