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Verlängerung der Mietpreisbremse
Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze
76/100
Betrifft viele – Betrifft Mieterinnen, Mieter sowie Vermietende in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, also Millionen Haushalte in Ballungsräumen.
- Eingebracht
- 03.06.2025
- Verkündet
- 22.07.2025
- In Kraft
- 23.07.2025
- Reden im Plenum
- 33
In einfachen Worten
Laut Entwurf steigen die Mieten bei Neuvermietungen vor allem in Ballungsräumen weiter stark, weil zu wenig Wohnraum verfügbar ist. Damit die sogenannte Mietpreisbremse, also die gesetzliche Obergrenze für die Miete beim Abschluss eines neuen Mietvertrags, nicht Ende 2025 ausläuft, soll sie verlängert werden.
Was sich ändern soll
- Die Mietpreisbremse soll noch einmal bis zum Jahr 2029 verlängert werden.
- Landesregierungen sollen auch nach dem 31. Dezember 2025 per Verordnung Gebiete festlegen dürfen, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt.
- In diesen Gebieten bleibt die Begrenzung der Miete bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses bestehen.
- Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Entwurf in geänderter Fassung anzunehmen; zwei weitere Vorlagen, ein Faire-Mieten-Gesetz der Grünen und ein Antrag der Linken zur Verschärfung der Mietpreisbremse, sollen abgelehnt werden.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Besonders genannt werden Menschen mit niedrigem Einkommen, Durchschnittsverdienende und vor allem Familien mit Kindern. Außerdem betroffen sind die Landesregierungen, die die Gebiete festlegen.
Was es kostet
Laut Entwurf entsteht weder für Bürgerinnen und Bürger noch für die Wirtschaft oder die Verwaltung zusätzlicher Erfüllungsaufwand, auch keine Bürokratiekosten und keine weiteren Kosten. Für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen werden nur geringfügige Auswirkungen angegeben; möglicher Mehrbedarf beim Bund soll im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden. Im Ausschuss wurden Kosten nicht erörtert.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/322 + 21/631 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs Verlängerung der Regelungen zur Beschränkung der Miethöhe bei Mietbeginn bis zum Jahre 2029 (sog. Mietpreisbremse), Festlegung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung der Landesregierungen, Streichung der bisher vorgeschriebenen max. Geltungsdauer der Rechtsverordnung von höchstens 5 Jahren bis zum 31. Dezember 2029; Änderung §§ 556d Bürgerliches Gesetzbuch Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte Mietpreisbremse)(1 BvL 1/18) Untersuchung der Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse), DIW Berlin 2018 Siehe auch GESTA C001 sowie GESTA 20. WP C146 und C149 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn); zur Ermöglichung der Fortführung und Anpassung der Pilotierung der elektronischen Aktenführung in Straf-, Bußgeld- und gerichtlichen Strafvollzugsverfahren über den 1. Juli 2025 hinaus Wiedereinführung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Änderung § 32 Strafprozessordnung, § 110a Strafvollzuggesetz sowie § 110a Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; Verordnungsermächtigung Bezug: Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, GESTA 18. WP C110
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
76/100
Tragweite
28/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft viele – Betrifft Mieterinnen, Mieter sowie Vermietende in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, also Millionen Haushalte in Ballungsräumen. (erfüllt)28/40
Debatte
17/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 33 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
03.06.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
05.06.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/10 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung
25.06.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
26.06.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
26.06.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
27.06.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 287/25 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
11.07.2025 · Bundesrat
Durchgang
Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
11.07.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
22.07.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
23.07.2025
In Kraft