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Verbot der Finanzierung parteinaher NGOs
Gesetz zum Verbot der Finanzierung von parteinahen Nichtregierungsorganisationen aus öffentlichen Mitteln
37/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Nichtregierungsorganisationen, die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, sowie die bewilligenden Stellen.
- Eingebracht
- 24.06.2025
- Reden im Plenum
- 12
In einfachen Worten
Laut Entwurf soll verboten werden, dass sogenannte politische Vorfeldorganisationen Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen. Die Initiatoren sehen ein Problem darin, dass eine Regierung sich mit Steuergeld ein politisches Umfeld zur eigenen Machtsicherung schaffen könne.
Was sich ändern soll
- Der Entwurf sieht vor, Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an politische Vorfeldorganisationen zu untersagen.
- Damit soll laut Entwurf ausgeschlossen werden, dass staatlich geförderte Akteure Einfluss auf den demokratischen Prozess und auf Wählerinnen und Wähler nehmen.
- Die Unabhängigkeit solcher Organisationen von der Regierung soll sichergestellt werden, passend zur Eigenbezeichnung als Nichtregierungsorganisation.
- Alternativen zu diesem Weg nennt der Entwurf ausdrücklich keine.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf Nichtregierungsorganisationen, die sich gesellschaftspolitisch engagieren und als parteinahe Vorfeldorganisationen eingeordnet werden. Außerdem betrifft es die Bundesregierung und den Bundeshaushalt als Geldgeber. Als Anlass nennt der Entwurf unter anderem Proteste gegen CDU und CSU nach den Abstimmungen zur Migrationspolitik am 29. und 31. Januar 2025.
Was es kostet
Der Entwurf gibt an, dass keine Haushaltsausgaben und kein Erfüllungsaufwand entstehen, weder für Bürgerinnen und Bürger noch für die Wirtschaft oder die Verwaltung. Auch Bürokratiekosten aus Informationspflichten und weitere Kosten werden mit keine angegeben.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/577 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Wahrung des staatlichen Neutralitätsgebots durch Untersagung von Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an Vorfeldorganisationen politischer Parteien, d.h. an im politischen Meinungskampf für oder gegen eine politische Partei auftretende oder wesentliche Forderungen einer politischen Partei vertretende Organisationen; Änderung § 23 Bundeshaushaltsordnung
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
37/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Nichtregierungsorganisationen, die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, sowie die bewilligenden Stellen. (erfüllt)16/40
Debatte
14/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 12 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
0/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3
Quellen
7/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
24.06.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
27.06.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/15 ↗ · Federführend: Haushaltsausschuss · Beschluss: Überweisung