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Umsetzungsgesetz zur EU-Erneuerbaren-Richtlinie (Windenergie)

Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes

VerkündetUnionSPDVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Projektierer und Betreiber von Wind- und Solaranlagen sowie Genehmigungsbehörden und Kommunen bei der Flächenplanung.

Eingebracht
24.06.2025
Verkündet
14.08.2025
In Kraft
15.08.2025
Reden im Plenum
17

In einfachen Worten

Der Entwurf setzt Vorgaben einer EU-Richtlinie um, die Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen soll. Hintergrund ist laut Entwurf das EU-Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu steigern; Teile der Richtlinie hätten schon bis zum 1. Juli 2024 beziehungsweise bis zum 21. Mai 2025 umgesetzt sein müssen.

Was sich ändern soll

  • Für Windenergie an Land in bereits anerkannten sogenannten Beschleunigungsgebieten, also Gebieten mit besonders zügigen Genehmigungsverfahren, sollen die Anforderungen an die Genehmigung im Windenergieflächenbedarfsgesetz neu geregelt und vereinfacht werden.
  • Erleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, beim Artenschutz, beim Gebietsschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz und bei der Prüfung der Gewässerziele sollen in diesen Gebieten gelten; stattdessen sind Minderungsmaßnahmen oder Zahlungen in Artenhilfsprogramme vorgesehen.
  • Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz sollen angepasst werden, dazu kommt eine Folgeänderung im Bundeswasserstraßengesetz; das Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren im Wasserrecht soll digitalisiert werden.
  • Bei Änderungsgenehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sollen künftig auch militärische Belange und Belange des Luftverkehrs geprüft werden.
  • Um die Steuerungswirkung ausgewiesener Windenergiegebiete zu sichern, werden das Windenergieflächenbedarfsgesetz und das Baugesetzbuch geändert.
  • Der Umwelt-Ausschuss empfiehlt, den Entwurf in geänderter Fassung anzunehmen; die Beschlussempfehlung beschreibt im Vorblatt keine inhaltlichen Abweichungen und vermerkt, dass Haushaltsausgaben im Ausschuss nicht erörtert wurden.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem Vorhabenträger und Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien, insbesondere Windenergie an Land und Solarenergie samt Speichern. Hinzu kommen die Genehmigungsbehörden in Bund und Ländern sowie Länder und Kommunen bei der Flächenplanung.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein Aufwand. Die Wirtschaft soll durch die Digitalisierung des wasserrechtlichen Verfahrens jährlich um 309 000 Euro und bei der Windenergie an Land um rund 16 000 000 Euro jährlich entlastet werden. Die Länderverwaltungen sollen jährlich um 218 000 Euro sowie um rund 526 800 Euro entlastet werden; beim Bund entsteht nur geringfügiger Aufwand, Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand werden nicht erwartet.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/568 + 21/797 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (sog. RED III) zur Verkürzung immissionsschutz- und wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten, Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, (Höchst-)Fristvorgaben, einheitliche Anlaufstelle für Anträge, elektronische Antragstellung ab dem 21. November 2025; Einfügung § 10 a und Änderung §§ 10, 16b und 23b Bundes-Immissionsschutzgesetz, Änderung versch. §§ Wasserhaushaltsgesetz, Änderung § 31 Bundeswasserstraßengesetz, Änderung §§ 1, 2, 5, 6 und Einfügung § 6a Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie Änderung der Überschrift in Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) sowie Änderung § 249 Baugesetzbuch Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023) ; Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs); zahlr. Änderungen, u.a. Dreimonatsfristenregelung im vereinfachten Verfahren, rechtzeitige Beteiligung der Luftverkehrsbehörden und der Bundeswehr, Fristverlängerung für Flächenübertragungen, Erstellung von Teilflächennutzungsplänen für Gemeinden, Systemwechsel der Gemeindeöffnungsklausel zur Vermeidung doppelter Umweltprüfungen, gebietsbezogene Ausschlüsse für Beschleunigungsgebiete, Regelungen zur Nutzung vorhandener Daten sowie Methoden-Wahlfreiheit zwischen Artvorkommen und Lebensräumen, Regeln für Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung negativer Umweltauswirkungen, Klarstellungen, Folgeänderungen; Erneute und zusätzliche Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Projektierer und Betreiber von Wind- und Solaranlagen sowie Genehmigungsbehörden und Kommunen bei der Flächenplanung. (erfüllt)16/40

Debatte

14/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 17 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 24.06.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/568 ↗

  2. 27.06.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/15 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Beschluss: Überweisung

  3. 08.07.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/797 ↗

  4. 10.07.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 329/25 ↗

  5. 10.07.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/18 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Hammelsprung312 Ja · 265 Nein · 0 Enthaltungen

  6. 10.07.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/18 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  7. 11.07.2025 · Bundesrat

    Durchgang

    Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: Zustimmung

  8. 11.07.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 329/25(B) ↗

  9. 14.08.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 189 ↗

  10. 15.08.2025

    In Kraft