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Transparenzgesetz für Parteikredite

Gesetz zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien

Im VerfahrenAfDÜberwiesen

Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem Parteien als Organisationen und die Bundestagsverwaltung als Prüfstelle, nicht den Alltag der Bürgerinnen und Bürger.

Eingebracht
22.09.2026
Reden im Plenum
0

In einfachen Worten

Parteien finanzieren sich auch über Kredite, müssen deren Herkunft bisher aber nicht offenlegen. Laut Entwurf sollen Kredite künftig transparent gemacht und in ihrer Höhe begrenzt werden, weil sie Abhängigkeiten schaffen und verdeckte Spenden verbergen können.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf sieht vor, dass Parteien die Herkunft ihrer Kredite veröffentlichen müssen.
  • Gläubiger, denen eine Partei größere Summen schuldet, sollen namentlich benannt werden.
  • Auch die Bedingungen der Darlehen, etwa Zinsen und Tilgung, sollen offengelegt werden.
  • Die Höhe der Kreditaufnahme durch Parteien soll gesetzlich begrenzt werden.
  • Dafür sollen detaillierte Vorschriften im Parteiengesetz eingeführt werden, das bisher nur Gesamtbeträge in der Vermögensbilanz verlangt.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf die politischen Parteien, die Kredite aufnehmen, sowie die zuständigen staatlichen Stellen, insbesondere die Bundestagsverwaltung als Prüfstelle. Zur Begründung verweist der Entwurf auf Rechenschaftsberichte für 2023, etwa Verbindlichkeiten der SPD gegenüber Kreditinstituten von 34.041.458,97 Euro und der FDP von 33.173.517,9 Euro, insgesamt 87 Millionen Euro bei parlamentarischen Parteien.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft nennt der Entwurf keinen Aufwand. Für Parteien und Bundestagsverwaltung wird ein einmaliger Aufwand für IT-Anpassungen und Schulungen sowie ein jährlicher Aufwand für Erfassung, Offenlegung und Prüfung angenommen, ohne konkrete Beträge. Die Belastung für den Staatshaushalt gilt laut Entwurf als gering und aus bestehenden Mitteln deckbar.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/8107 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem Parteien als Organisationen und die Bundestagsverwaltung als Prüfstelle, nicht den Alltag der Bürgerinnen und Bürger. (erfüllt)6/40

Debatte

5/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 0 Redebeiträge im Bundestag (nicht erfüllt)0/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 22.09.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/8107 ↗

  2. 24.09.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/96 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung

Themen:Demokratie & Wahlrecht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/8107). Methodik