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TKG-Änderungsgesetz für den Netzausbau

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen

Im VerfahrenBundesregierungÜberwiesen

Betrifft viele – Betrifft Telekommunikationsunternehmen und Behörden, aber auch Millionen Haushalte, Gebäudeeigentümer und Anschlusskunden, deren Anschluss von Kupfer auf Glasfaser umgestellt wird.

Eingebracht
14.08.2026
Reden im Plenum
16

In einfachen Worten

Laut Entwurf soll der Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Deutschland schneller vorankommen. Dafür werden Genehmigungsverfahren vereinfacht, Berichtspflichten abgebaut und das Telekommunikationsgesetz an neue EU-Vorgaben zu Gigabit-Netzen und zum Roaming angepasst.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf sieht vor, die Regeln für Netze innerhalb von Gebäuden anzupassen, unter anderem mit einem Recht auf Vollausbau im Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen und einheitlichen technischen Mindeststandards.
  • Beim Umstieg von Kupfer- auf Glasfaserleitungen soll die Bundesnetzagentur neue Instrumente bekommen, etwa eine Transparenzpflicht und die Möglichkeit, ein marktmächtiges Unternehmen zur Erstellung eines Migrationsplans zu verpflichten.
  • Für die Nutzung von Wegen und Straßen beim Leitungsbau soll das Verfahren vereinfacht werden: Bestimmte Maßnahmen werden genehmigungsfrei, und statt einer Zustimmung soll alternativ eine bloße Anzeige möglich sein.
  • Ein sogenanntes Gigabit-Grundbuch soll als zentrales Informationsportal im Gesetz verankert werden, in dem ausbaurelevante Daten gebündelt bereitgestellt werden.
  • Berichtspflichten sollen abgebaut werden, etwa durch Eingrenzung der Pflicht zur Vorlage von Jahresfinanzberichten bei Konzerntöchtern; zudem werden Zuständigkeiten und Durchsetzungsbefugnisse der Bundesnetzagentur beim Roaming angepasst.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf Telekommunikationsunternehmen, die Netze ausbauen, sowie Gebäudeeigentümer und Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Anschluss von Kupfer auf Glasfaser umgestellt wird. Hinzu kommen die Bundesnetzagentur sowie Behörden in Bund, Ländern und Kommunen, die Genehmigungen erteilen.

Was es kostet

Laut Entwurf sinkt der Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger um 91 983 Stunden pro Jahr, der jährliche Aufwand der Wirtschaft um 19 713 000 Euro und der der Verwaltung um rund 8 384 000 Euro, davon 1 790 000 Euro beim Bund und 6 594 000 Euro bei Ländern und Kommunen. Einmalig entstehen dem Bund rund 1 508 000 Euro Erfüllungsaufwand; die Bundesnetzagentur erhält einmalig 1 400 000 Euro für Sachmittel. Sonstige Kosten oder Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau erwartet der Entwurf nicht.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/8277 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Glasfaser- und Mobilfunknetze in der Fläche und innerhalb von Gebäuden unter Berücksichtigung EU-rechtlicher Vorgaben zur Gigabit-Infrastruktur, u.a. Einführung eines offenen Zugangs zu Glasfasernetzen, Verpflichtung von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zur Vorlage eines Migrationsplans, Recht auf Vollausbau von Glasfaser-Gebäudenetzen, Anspruch auf Zugang zu gebäudeinterner Verkabelung, Einhaltung einheitlicher technischer Mindeststandards, Vereinfachung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für den Netzausbau, z.B. beim Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung, Verankerung des Gigabit-Grundbuchs als zentrale Datendrehscheibe zum Netzausbau, Reduzierung von Berichtspflichten, Beschleunigung des Mobilfunkausbaus entlang von Schienenwegen, Bußgeldvorschriften; Anpassung der Zuständigkeiten und Durchsetzungsbefugnisse der Bundesnetzagentur aufgrund neuer EU-Vorgaben betr. Roaming; redaktionelle Änderungen, Klarstellungen, Folgeänderungen; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Telekommunikationsgesetz, Änderung § 556 Bürgerliches Gesetzbuch sowie Änderung §§ 29 und 30 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025 zur Föderalen Modernisierungsagenda Verordnung (EU) 2024/1309 vom 29. April 2024 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung) (Abl. L 2024/1309, 08.05.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2022/612 vom 06. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (EU-Roaming-Verordnung) (ABl. L 115, 13.04.2022, S. 1)

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

28/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft viele – Betrifft Telekommunikationsunternehmen und Behörden, aber auch Millionen Haushalte, Gebäudeeigentümer und Anschlusskunden, deren Anschluss von Kupfer auf Glasfaser umgestellt wird. (erfüllt)28/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 16 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

6 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 14.08.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 439/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

  2. 14.09.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 439/1/26 ↗

  3. 25.09.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 25.09.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 439/26(B) ↗

  5. 30.09.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/8277 ↗

  6. 09.10.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/100 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung · Beschluss: Überweisung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 100. Sitzung · Zäsur in Sachsen-Anhalt und Rentenstreit →

Themen:Digitales & KI

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 439/26). Methodik