Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels
Gesetz zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
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Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Menschen, die sich öffentlich entsprechend äußern, sowie Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.
- Eingebracht
- 23.04.2026
- Reden im Plenum
- 0
In einfachen Worten
Laut Entwurf soll es künftig strafbar sein, das Existenzrecht des Staates Israel zu leugnen oder zur Beseitigung Israels aufzurufen. Begründet wird das mit einem starken Anstieg antisemitischer Vorfälle seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023.
Was sich ändern soll
- Der Entwurf sieht einen neuen Straftatbestand vor, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt.
- Auch der öffentliche Aufruf, den Staat Israel zu beseitigen, soll strafbar werden.
- Der Tatbestand soll laut Entwurf so gefasst sein, dass Kritik an Handlungen der israelischen Regierung oder staatlicher Akteure nicht erfasst wird.
- Ebenfalls nicht erfasst werden sollen staatstheoretische Überlegungen zu einer künftigen Befriedung des Nahost-Konflikts jenseits eines eigenständigen jüdischen Staates.
- Über einen Verweis auf bestehendes Strafrecht sollen Handlungen ausgenommen sein, die der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit dienen, soweit deren verfassungsrechtlicher Schutz reicht.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf Menschen, die sich in Deutschland öffentlich entsprechend äußern, etwa mit der Losung "From the River to the Sea, Palestine will be free" oder mit Landkarten, auf denen Israel durch einen palästinensischen Staat ersetzt ist. Als Schutzgruppe nennt der Entwurf Jüdinnen und Juden, deutsch-jüdische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie in Deutschland lebende Israelis. Zuständig für die Anwendung wären Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben und kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung. Bürokratiekosten aus Informationspflichten und weitere Kosten werden ebenfalls mit "keine" angegeben. Auswirkungen auf das Preisniveau erwartet der Entwurf nicht.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/7733 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
23/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Menschen, die sich öffentlich entsprechend äußern, sowie Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. (erfüllt)16/40
Debatte
0/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 0 Redebeiträge im Bundestag (nicht erfüllt)0/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
0/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3
Quellen
7/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
6 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
23.04.2026 · Bundesrat
Gesetzesantrag
Gesetzesantrag 227/26 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
08.05.2026 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: Ausschusszuweisung
26.06.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
10.07.2026 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
10.07.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
26.08.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf