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Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels

Gesetz zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel

Im VerfahrenHessenDem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Menschen, die sich öffentlich entsprechend äußern, sowie Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.

Eingebracht
23.04.2026
Reden im Plenum
0

In einfachen Worten

Laut Entwurf soll es künftig strafbar sein, das Existenzrecht des Staates Israel zu leugnen oder zur Beseitigung Israels aufzurufen. Begründet wird das mit einem starken Anstieg antisemitischer Vorfälle seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf sieht einen neuen Straftatbestand vor, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt.
  • Auch der öffentliche Aufruf, den Staat Israel zu beseitigen, soll strafbar werden.
  • Der Tatbestand soll laut Entwurf so gefasst sein, dass Kritik an Handlungen der israelischen Regierung oder staatlicher Akteure nicht erfasst wird.
  • Ebenfalls nicht erfasst werden sollen staatstheoretische Überlegungen zu einer künftigen Befriedung des Nahost-Konflikts jenseits eines eigenständigen jüdischen Staates.
  • Über einen Verweis auf bestehendes Strafrecht sollen Handlungen ausgenommen sein, die der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit dienen, soweit deren verfassungsrechtlicher Schutz reicht.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf Menschen, die sich in Deutschland öffentlich entsprechend äußern, etwa mit der Losung "From the River to the Sea, Palestine will be free" oder mit Landkarten, auf denen Israel durch einen palästinensischen Staat ersetzt ist. Als Schutzgruppe nennt der Entwurf Jüdinnen und Juden, deutsch-jüdische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie in Deutschland lebende Israelis. Zuständig für die Anwendung wären Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben und kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung. Bürokratiekosten aus Informationspflichten und weitere Kosten werden ebenfalls mit "keine" angegeben. Auswirkungen auf das Preisniveau erwartet der Entwurf nicht.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/7733 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Menschen, die sich öffentlich entsprechend äußern, sowie Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. (erfüllt)16/40

Debatte

0/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 0 Redebeiträge im Bundestag (nicht erfüllt)0/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

6 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 23.04.2026 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Gesetzesantrag 227/26 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss

  2. 08.05.2026 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: Ausschusszuweisung

  3. 26.06.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 227/1/26 ↗

  4. 10.07.2026 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: Einbringung; Bestellung eines Beauftragten

  5. 10.07.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Gesetzentwurf 227/26(B) ↗

  6. 26.08.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/7733 ↗

Themen:NahostJustiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 227/26). Methodik