Gesetze / Wirtschaft & Industrie / Gesetz
Steuerliches Investitionssofortprogramm
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
64/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Unternehmen, Kapital- und Personengesellschaften, forschende Betriebe sowie Nutzerinnen und Nutzer von Elektro-Dienstwagen.
- Eingebracht
- 03.06.2025
- Verkündet
- 18.07.2025
- Reden im Plenum
- 32
In einfachen Worten
Laut Entwurf soll die Steuerpolitik Investitionen anreizen und den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver machen. Nach einer Phase wirtschaftlicher Stagnation soll die deutsche Wirtschaft so wieder auf einen höheren Wachstumspfad kommen.
Was sich ändern soll
- Als sogenannter Investitions-Booster sollen Unternehmen bewegliche Anschaffungen wie Maschinen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 schneller steuerlich abschreiben können, mit höchstens 30 Prozent pro Jahr (degressive Abschreibung bedeutet: zu Beginn hohe Beträge, später sinkende).
- Die Körperschaftsteuer, also die Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften, soll ab dem 1. Januar 2028 schrittweise von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032 sinken.
- Der Steuersatz für im Unternehmen belassene, also nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen soll in drei Stufen von derzeit 28,25 Prozent auf 27 Prozent (2028/2029), 26 Prozent (2030/2031) und 25 Prozent (ab 2032) sinken.
- Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge soll eine eigene, anfangs besonders hohe Abschreibung eingeführt werden; bei der Dienstwagenbesteuerung soll die Preisgrenze für die Begünstigung von Elektroautos auf 100 000 Euro steigen.
- Die steuerliche Forschungsförderung über das Forschungszulagengesetz soll ausgeweitet werden.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf vor allem Unternehmen, einschließlich mittelständischer Betriebe, Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen sowie forschende Firmen und Nutzerinnen und Nutzer von Elektro-Dienstwagen. Außerdem Bund, Länder und Gemeinden, die Steuermindereinnahmen tragen.
Was es kostet
Der Entwurf rechnet mit Steuermindereinnahmen; in der Fassung des Finanzausschusses im Kassenjahr 2025 mit 630 Millionen Euro, 2026 mit 4 075 Millionen, 2027 mit 9 855 Millionen, 2028 mit 16 820 Millionen und 2029 mit 17 085 Millionen Euro, verteilt auf Bund, Länder und Gemeinden. Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich der Aufwand nicht; der Wirtschaft entsteht ein einmaliger Aufwand von 33 000 Euro, der Landesverwaltung von 62 000 Euro. Weitere direkte Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf die Verbraucherpreise erwartet der Entwurf nicht.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/323 + 21/629 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen durch wachstumsfördernde Verzahnung gezielter Investitionsanreize mit flächendeckenden Entlastungen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung als zeitlich begrenzter "Investitions-Buster", anschließend schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes, Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne, Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge, Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung, Ausweitung der Forschungszulage; Änderung §§ 6, 7, 34a und 52 Einkommensteuergesetz, § 23 Körperschaftsteuergesetz sowie § 3 Forschungszulagengesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 233/25 GESTA D003 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anhebung der anrechenbaren Aufwendungen für Unternehmer in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
64/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Unternehmen, Kapital- und Personengesellschaften, forschende Betriebe sowie Nutzerinnen und Nutzer von Elektro-Dienstwagen. (erfüllt)16/40
Debatte
17/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 32 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
9 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
03.06.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
05.06.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/10 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung
25.06.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
25.06.2025 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
26.06.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
26.06.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
27.06.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 281/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss
11.07.2025 · Bundesrat
Durchgang
Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: Zustimmung
11.07.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
18.07.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet