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Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)

VerkündetUnionSPDVerkündet

Betrifft kaum jemanden direkt – Regelt vor allem Finanzierung und Mittelverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen; für Bürgerinnen und Bürger entstehen laut Entwurf keine unmittelbaren Pflichten oder Ansprüche.

Eingebracht
07.07.2025
Verkündet
02.10.2025
In Kraft
01.01.2025
Reden im Plenum
37

In einfachen Worten

Der Entwurf richtet einen eigenen Finanztopf des Bundes ein, aus dem zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und in die Klimaneutralität bis 2045 bezahlt werden sollen. Begründet wird das laut Entwurf damit, dass Straßen, Netze, Krankenhäuser, Schulen und weitere öffentliche Anlagen an Qualität verlieren und die jährlichen Haushalte dafür keine ausreichende Planungssicherheit bieten.

Was sich ändern soll

  • Laut Entwurf wird ein Sondervermögen errichtet, also ein vom normalen Haushalt getrennter Topf, mit einer eigenen Erlaubnis zur Kreditaufnahme von bis zu 500 Milliarden Euro.
  • Das Geld soll für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 eingesetzt werden.
  • Investitionen aus dem Topf können laut Entwurf innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden.
  • Der Klima- und Transformationsfonds soll Zuführungen von insgesamt 100 Milliarden Euro erhalten.
  • Den Ländern sollen bis zu 100 Milliarden Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung stehen, geregelt durch ein noch zu schaffendes gesondertes Gesetz.
  • Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Annahme in geänderter Fassung; inhaltliche Abweichungen vom ursprünglichen Entwurf nennt das Vorblatt der Beschlussempfehlung nicht.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf Bund, Länder und Kommunen, die die Investitionen planen und umsetzen. Genannt werden außerdem Bereiche wie Verkehr, Energie, Digitalisierung, Krankenhäuser, Forschung und Entwicklung, Bildung, Betreuung und Wissenschaft sowie Zivil- und Bevölkerungsschutz. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand.

Was es kostet

Der Bundeshaushalt wird laut Entwurf nicht unmittelbar belastet, weil die Investitionen über Kredite des Sondervermögens finanziert werden; die daraus entstehenden Zinsverpflichtungen belasten jedoch den Bundeshaushalt und sind derzeit nicht bezifferbar. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand, neue Informationspflichten gibt es nicht. Der Verwaltungsaufwand beim Bund steigt laut Entwurf nur geringfügig; Auswirkungen auf Preise werden für möglich, aber begrenzt gehalten.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/779 + 21/1578 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Investitionsoffensive des Bundes als Bestandteil eines umfassenden Wachstums- und Investitionspakets zur Stärkung des mittelfristigen Wirtschaftswachstums: Errichtung des Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd Euro gem. Art. 143h des Grundgesetzes für zusätzliche Investitionen zur Modernisierung Deutschlands innerhalb von 12 Jahren mit Regelungen zur Bereitstellung von bis zu 100 Mrd Euro für die Bundesländer für Infrastrukturinvestitionen, zu den aus dem Sondervermögen finanzierbaren Investitionen, zur Zuführung von insgesamt 100 Mrd Euro an den Klima- und Transformationsfonds und der Zusätzlichkeit der Investitionen des Bundes einschließlich des KTF, insbes. in den Bereichen Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhausinfrastruktur, Energieinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 143h) s. GESTA 20. WP D080 Beschlussempfehlung des Ausschusses: deutliche Begrenzung der Investitionen auf die genannten Bereiche sowie Erweiterung um "Bauen und Wohnen" und "Sport" Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Regelt vor allem Finanzierung und Mittelverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen; für Bürgerinnen und Bürger entstehen laut Entwurf keine unmittelbaren Pflichten oder Ansprüche. (erfüllt)6/40

Debatte

17/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 37 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

9 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 07.07.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/779 ↗

  2. 11.07.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/19 ↗ · Federführend: Haushaltsausschuss · Beschluss: Überweisung

  3. 10.09.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/1578 ↗

  4. 18.09.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/25 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  5. 18.09.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/25 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  6. 18.09.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 494/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  7. 19.09.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 494/1/25 ↗

  8. 26.09.2025 · Bundesrat

    Durchgang

    Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung

  9. 26.09.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 494/25(B) ↗

  10. 02.10.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 230 ↗

  11. 01.01.2025

    In Kraft

Themen:Wirtschaft & IndustrieHaushalt & Steuern

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/779). Methodik