Themen / Verkehr & Infrastruktur / Gesetz
Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
- Eingebracht
- 29.05.2026
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Maßnahmen zur Stärkung des Fluglärmschutzes im zivilen Luftverkehr: Schaffung von Anreizen für die Nutzung lärmarmer Flugzeugmuster durch eine diesbez. Differenzierung der Flughafenentgelte, Ermöglichung von Bußgeldverfahren unmittelbar gegen Luftfahrtunternehmen bei Verstößen gegen die Betriebsbeschränkungszeiten an Flugplätzen, Schaffung von Rechtssicherheit für zivile Luftrettungsdienste durch deren ausdrückliche Nennung als Ausnahme von Betriebsbeschränkungen, Stärkung der Informations- und Beteiligungsrechte der örtlichen Fluglärmkommissionen bei der Planung und Festlegung von Flugverfahren, rechtsförmliche Anpassungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Einfügung § 74 sowie Änderung §§ 10a, 19b, 25, 32b und 58 Luftverkehrsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis
Werdegang
6 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
29.05.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 331/26 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss
26.06.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
10.07.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
10.07.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.07.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
24.09.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/96 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 96. Sitzung · Nachrichtendienstreform, EEG-Novelle und Organspende →