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SGB VI-Anpassungsgesetz

Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)

VerkündetBundesregierungVerkündet
Eingebracht
05.09.2025
Verkündet
23.12.2025
In Kraft
01.01.2025
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Modernisierung der Sozialverwaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sozialstaats durch Maßnahmen zur digitalen Transformation, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau, u.a. Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zwecks Entwicklung von KI-Modellen und -Systemen, Verordnung der häuslichen Krankenpflege auch für gesetzlich Unfallversicherte durch ein elektronisches Rezept, Einführung eines Fallmanagements bei der Deutschen Rentenversicherung zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe, Abbau von Verwaltungsaufwand bei der Neufeststellung von Renten und Feststellungsbescheiden, Ausbau des Datenaustausches zwischen den Sozialversicherungsträgern, Abschaffung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) bei Geldleistungen, Durchführung einer maschinellen Hochrechnung der Regelaltersrente; Übergang der Anerkennungs- und Qualifikationsberatung für Personen mit ausländischer Berufsqualifikation auf die Bundesagentur für Arbeit, Aufhebung der Sonderregelung zur Festsetzung der Durchschnittsheuer als Beitragsbemessungsgrundlage für beschäftigte Seeleute, Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage, Rechtsbereinigungen, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Einfügung § 13a, Streichung §§ 267, 301a, 317 und 317a sowie Änderung zahlreicher §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ von 14 weiteren Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau Beschlussempfehlung des Ausschusses: Information des Arbeitgebers über die Befreiung von der Versicherungspflicht durch den Rentenversicherungsträger nur in Textform, Regelungen betr. den Einsatz eines KI-Systems zur Datenanalyse im Rahmen von Arbeitgeberprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Rentenversicherungsträger, die Pseudonymisierung von zur Entwicklung von KI-Modellen oder -Systemen genutzten Sozialdaten sowie die Nutzung und Übermittlung der Sozialdaten anderer Stellen, Beteiligung des Bundes an den Kosten der Sozialversicherungsträger für Maßnahmen der digitalen Transformation, Erweiterung der Mitteilungspflicht der Zahlstellen von Versorgungsbezügen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung betr. Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, Abgrenzung der Zuständigkeiten der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und der Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung bei Angelegenheiten in Entscheidung übergeordneter Dienststellen, Auszahlung des Kinderzuschlags und sozialrechtlichen Kindergelds ausschließlich unbar auf ein Konto bei einem Kreditinstitut, Anpassung des Inkrafttretens einzelner Regelungen, Folgeänderungen; Erneute Änderung sowie zusätzliche Einfügung und Streichung versch. §§ von 6 Gesetzen

Werdegang

16 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 05.09.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 423/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik

  2. 29.09.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1858 ↗

  3. 06.10.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 423/1/25 ↗

  4. 09.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales · Beschluss: Überweisung

  5. 17.10.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge

  6. 17.10.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 423/25(B) ↗

  7. 29.10.2025 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/2453 ↗

  8. 05.11.2025 · Bundestag

    Nachträgliche Überweisung

    Plenarprotokoll 21/36 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales · Beschluss: Überweisung

  9. 05.11.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/2634 ↗

  10. 05.11.2025 · Bundestag

    Änderungsantrag

    Änderungsantrag 21/2636 ↗

  11. 05.11.2025 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/2638 ↗

  12. 06.11.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/37 ↗ · Beschluss: Ablehnung des Änderungsantrags; Annahme in Ausschussfassung; Annahme in Ausschussfassung

  13. 06.11.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/37 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  14. 28.11.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 688/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik

  15. 19.12.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 688/25(B) ↗

  16. 19.12.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  17. 23.12.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 355 ↗

  18. 01.01.2025

    In Kraft

Themen:Arbeit & AusbildungRente & Soziales

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 423/25 (bes.eilbed.)). Methodik