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SGB VI-Anpassungsgesetz
Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
- Eingebracht
- 05.09.2025
- Verkündet
- 23.12.2025
- In Kraft
- 01.01.2025
- Reden im Plenum
- 15
Amtliche Kurzbeschreibung
Modernisierung der Sozialverwaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sozialstaats durch Maßnahmen zur digitalen Transformation, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau, u.a. Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zwecks Entwicklung von KI-Modellen und -Systemen, Verordnung der häuslichen Krankenpflege auch für gesetzlich Unfallversicherte durch ein elektronisches Rezept, Einführung eines Fallmanagements bei der Deutschen Rentenversicherung zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe, Abbau von Verwaltungsaufwand bei der Neufeststellung von Renten und Feststellungsbescheiden, Ausbau des Datenaustausches zwischen den Sozialversicherungsträgern, Abschaffung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) bei Geldleistungen, Durchführung einer maschinellen Hochrechnung der Regelaltersrente; Übergang der Anerkennungs- und Qualifikationsberatung für Personen mit ausländischer Berufsqualifikation auf die Bundesagentur für Arbeit, Aufhebung der Sonderregelung zur Festsetzung der Durchschnittsheuer als Beitragsbemessungsgrundlage für beschäftigte Seeleute, Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage, Rechtsbereinigungen, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Einfügung § 13a, Streichung §§ 267, 301a, 317 und 317a sowie Änderung zahlreicher §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ von 14 weiteren Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau Beschlussempfehlung des Ausschusses: Information des Arbeitgebers über die Befreiung von der Versicherungspflicht durch den Rentenversicherungsträger nur in Textform, Regelungen betr. den Einsatz eines KI-Systems zur Datenanalyse im Rahmen von Arbeitgeberprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Rentenversicherungsträger, die Pseudonymisierung von zur Entwicklung von KI-Modellen oder -Systemen genutzten Sozialdaten sowie die Nutzung und Übermittlung der Sozialdaten anderer Stellen, Beteiligung des Bundes an den Kosten der Sozialversicherungsträger für Maßnahmen der digitalen Transformation, Erweiterung der Mitteilungspflicht der Zahlstellen von Versorgungsbezügen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung betr. Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, Abgrenzung der Zuständigkeiten der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und der Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung bei Angelegenheiten in Entscheidung übergeordneter Dienststellen, Auszahlung des Kinderzuschlags und sozialrechtlichen Kindergelds ausschließlich unbar auf ein Konto bei einem Kreditinstitut, Anpassung des Inkrafttretens einzelner Regelungen, Folgeänderungen; Erneute Änderung sowie zusätzliche Einfügung und Streichung versch. §§ von 6 Gesetzen
Werdegang
16 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
05.09.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 423/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
06.10.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
09.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales · Beschluss: Überweisung
17.10.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.10.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
05.11.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung
Plenarprotokoll 21/36 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales · Beschluss: Überweisung
05.11.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
05.11.2025 · Bundestag
Änderungsantrag
05.11.2025 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
06.11.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/37 ↗ · Beschluss: Ablehnung des Änderungsantrags; Annahme in Ausschussfassung; Annahme in Ausschussfassung
06.11.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/37 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
28.11.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 688/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
19.12.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
19.12.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
23.12.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
01.01.2025
In Kraft