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Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Einbürgerungswillige, die bisher schon nach drei Jahren einen Antrag stellen konnten, sowie Einbürgerungs-, Pass- und Polizeibehörden.

Eingebracht
30.05.2025
Verkündet
29.10.2025
In Kraft
30.10.2025
Reden im Plenum
16

In einfachen Worten

Seit der Reform von 2024 konnten Menschen mit besonders guten Integrationsleistungen schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Laut Entwurf der Bundesregierung wird eine nachhaltige Integration damit nicht erreicht, weil sie Zeit brauche; diese sogenannte Turboeinbürgerung soll deshalb wegfallen.

Was sich ändern soll

  • Die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren Aufenthalt eingebürgert zu werden, soll gestrichen werden.
  • Künftig soll generell eine Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren für die Einbürgerung gelten, weitere Verkürzungen sollen ausgeschlossen sein.
  • Der Innenausschuss empfiehlt zusätzlich, einen Verweis auf die gestrichene Regelung im Aufenthaltsgesetz zu entfernen.
  • Der Ausschuss empfiehlt außerdem, im Passgesetz zu regeln, dass andere EU-Staaten deutschen Staatsangehörigen einen EU-Rückkehrausweis ausstellen können, also ein Ersatzdokument für die Heimreise.
  • Ebenfalls neu: Dienststellen der Landespolizeibehörden, die schwere oder terroristische Straftaten verhüten und aufklären, sollen auf die Daten der europäischen Systeme zu Ein- und Ausreise (EES) und zu Reisegenehmigungen (ETIAS) zugreifen dürfen.

Wen es betrifft

Betroffen sind Menschen, die sich einbürgern lassen wollen, insbesondere jene mit sehr guten Deutschkenntnissen der Stufe C1 und gesichertem Lebensunterhalt, die bisher nach drei Jahren einen Antrag stellen konnten. Außerdem betrifft es die Einbürgerungs- und Passbehörden der Länder und Kommunen sowie Landespolizeibehörden. Einen Antrag der Fraktion Die Linke, Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen, empfiehlt der Ausschuss abzulehnen.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen Bund, Ländern und Kommunen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung der Länder und Kommunen sinkt der jährliche Aufwand geringfügig, für die Wirtschaft ändert sich nichts. Auswirkungen auf Preise oder die sozialen Sicherungssysteme werden nicht erwartet.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/537 + 21/1634 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Notwendige Voraufenthaltszeit von mindestens 5 Jahren bei einer Anspruchseinbürgerung als generelles Erfordernis, Aufhebung der Möglichkeit zur Verkürzung der erforderlichen Voraufenthaltsdauer auf bis zu 3 Jahre bei Nachweis besonderer Integrationsleistungen ("Turboeinbürgerung"); Änderung § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Einbürgerungswillige, die bisher schon nach drei Jahren einen Antrag stellen konnten, sowie Einbürgerungs-, Pass- und Polizeibehörden. (erfüllt)16/40

Debatte

14/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 16 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

15/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (erfüllt)4/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

14 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 30.05.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 220/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  2. 23.06.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/537 ↗

  3. 27.06.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/15 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung

  4. 30.06.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 220/1/25 ↗

  5. 11.07.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: Änderungsvorschläge

  6. 11.07.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 220/25(B) ↗

  7. 27.08.2025 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/1373 ↗

  8. 11.09.2025 · Bundestag

    Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT

    Unterrichtung 21/1628 ↗ · Federführend: Innenausschuss

  9. 15.09.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/1634 ↗

  10. 08.10.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/30 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  11. 08.10.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/30 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Namentliche Abstimmung450 Ja · 134 Nein · 2 Enthaltungen

  12. 10.10.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 545/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  13. 17.10.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  14. 17.10.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 545/25(B) ↗

  15. 29.10.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 256 ↗

  16. 30.10.2025

    In Kraft

Themen:Migration & AsylJustiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 220/25 (bes.eilbed.)). Methodik