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Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften
65/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Einbürgerungswillige, die bisher schon nach drei Jahren einen Antrag stellen konnten, sowie Einbürgerungs-, Pass- und Polizeibehörden.
- Eingebracht
- 30.05.2025
- Verkündet
- 29.10.2025
- In Kraft
- 30.10.2025
- Reden im Plenum
- 16
In einfachen Worten
Seit der Reform von 2024 konnten Menschen mit besonders guten Integrationsleistungen schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Laut Entwurf der Bundesregierung wird eine nachhaltige Integration damit nicht erreicht, weil sie Zeit brauche; diese sogenannte Turboeinbürgerung soll deshalb wegfallen.
Was sich ändern soll
- Die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren Aufenthalt eingebürgert zu werden, soll gestrichen werden.
- Künftig soll generell eine Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren für die Einbürgerung gelten, weitere Verkürzungen sollen ausgeschlossen sein.
- Der Innenausschuss empfiehlt zusätzlich, einen Verweis auf die gestrichene Regelung im Aufenthaltsgesetz zu entfernen.
- Der Ausschuss empfiehlt außerdem, im Passgesetz zu regeln, dass andere EU-Staaten deutschen Staatsangehörigen einen EU-Rückkehrausweis ausstellen können, also ein Ersatzdokument für die Heimreise.
- Ebenfalls neu: Dienststellen der Landespolizeibehörden, die schwere oder terroristische Straftaten verhüten und aufklären, sollen auf die Daten der europäischen Systeme zu Ein- und Ausreise (EES) und zu Reisegenehmigungen (ETIAS) zugreifen dürfen.
Wen es betrifft
Betroffen sind Menschen, die sich einbürgern lassen wollen, insbesondere jene mit sehr guten Deutschkenntnissen der Stufe C1 und gesichertem Lebensunterhalt, die bisher nach drei Jahren einen Antrag stellen konnten. Außerdem betrifft es die Einbürgerungs- und Passbehörden der Länder und Kommunen sowie Landespolizeibehörden. Einen Antrag der Fraktion Die Linke, Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen, empfiehlt der Ausschuss abzulehnen.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen Bund, Ländern und Kommunen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung der Länder und Kommunen sinkt der jährliche Aufwand geringfügig, für die Wirtschaft ändert sich nichts. Auswirkungen auf Preise oder die sozialen Sicherungssysteme werden nicht erwartet.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/537 + 21/1634 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Notwendige Voraufenthaltszeit von mindestens 5 Jahren bei einer Anspruchseinbürgerung als generelles Erfordernis, Aufhebung der Möglichkeit zur Verkürzung der erforderlichen Voraufenthaltsdauer auf bis zu 3 Jahre bei Nachweis besonderer Integrationsleistungen ("Turboeinbürgerung"); Änderung § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
65/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Einbürgerungswillige, die bisher schon nach drei Jahren einen Antrag stellen konnten, sowie Einbürgerungs-, Pass- und Polizeibehörden. (erfüllt)16/40
Debatte
14/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 16 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
15/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (erfüllt)4/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
14 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
30.05.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 220/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
23.06.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
27.06.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/15 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung
30.06.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
11.07.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: Änderungsvorschläge
11.07.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
27.08.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
11.09.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
Unterrichtung 21/1628 ↗ · Federführend: Innenausschuss
15.09.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
08.10.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/30 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
08.10.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/30 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Namentliche Abstimmung450 Ja · 134 Nein · 2 Enthaltungen
10.10.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 545/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
17.10.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.10.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
30.10.2025
In Kraft