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SADC-WPA (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit dem südlichen Afrika)
Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
57/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem im Handel mit dem südlichen Afrika tätige Unternehmen sowie den Zollbereich des Bundes.
- Eingebracht
- 15.08.2025
- Verkündet
- 03.12.2025
- In Kraft
- 04.12.2025
- Reden im Plenum
- 8
In einfachen Worten
Es geht um die deutsche Zustimmung zu einem Handelsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten auf der einen Seite und Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Eswatini auf der anderen Seite. Laut Entwurf sollen Handelshemmnisse schrittweise abgebaut, die Handels- und Entwicklungspartnerschaft gestärkt und nachhaltige Entwicklung in diesen Staaten gefördert werden.
Was sich ändern soll
- Der Bundestag soll dem Abkommen vom 10. Juni 2016 zustimmen, damit Deutschland es ratifizieren kann; nach dem Abkommen tritt es erst in Kraft, wenn alle Vertragsparteien es ratifiziert haben.
- Laut Entwurf können Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Eswatini dauerhaft zoll- und quotenfrei in die EU exportieren, und die EU hat die Zölle auf 98,7 Prozent der Importe aus Südafrika verringert oder abgeschafft.
- Im Gegenzug öffnen die Partnerstaaten ihre Märkte für rund 85 Prozent der EU-Produkte, Mosambik für 74 Prozent; für weitere 12,9 Prozent gelten reduzierte Zölle oder Zollkontingente, was für Mosambik nicht gilt.
- Die Übergangsfristen laufen laut Entwurf bis 2025, für Mosambik bis 2028.
- Das Abkommen ersetzt die früheren einseitigen Handelsvorteile durch gegenseitige Handelsvorteile und stellt den Marktzugang damit auf eine Basis, die den Regeln der Welthandelsorganisation entspricht.
Wen es betrifft
Betroffen sind die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die sechs Partnerstaaten Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Eswatini. Genannt werden außerdem deutsche Unternehmen, die laut Entwurf verbesserte Absatz- und Investitionschancen erhalten, sowie der Zollbereich des Bundes.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen für die Organe der EU administrative Kosten durch Konsultationen, den Gemeinsamen Rat und die eingerichteten Ausschüsse. Für den Bund werden zusätzliche Verwaltungskosten bei der Amtshilfe im Zollbereich erwartet, die aus bestehenden Haushaltsansätzen zu erwirtschaften sind; für Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung werden keine Informationspflichten eingeführt oder abgeschafft, und das Abkommen wird als kostenneutral für die Wirtschaft bezeichnet. Der Ausschuss empfiehlt den Entwurf unverändert; Kostenfragen wurden dort nicht erörtert.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1887 + 21/2257 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Zustimmung zu dem am 10. Juni 2016 in Brüssel unterzeichneten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: Aufbau einer entwicklungsförderlichen Handelspartnerschaft und Steigerung der Attraktivität der SADC-WPA-Staaten als Wirtschaftsstandort, Förderung der regionalen Wirtschaftskooperation und -integration; u.a. zoll- und quotenfreier Zugang für Waren mit Ursprung in Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Eswatini zum EU-Markt, Verringerung der Zölle auf Importe aus Südafrika, Abbau von Handelshemmnissen im Einklang mit der WTO, schrittweise Senkung der Zölle auf Waren mit Ursprung in der EG-Vertragspartei, Bestimmungen über die Zusammenarbeit und Unterstützung in Handels- und Nachhaltigkeitsfragen sowie bei der regionalen Integration Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/12201 (GESTA 20. WP XL004) in geringfügig geänderter Fassung
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
57/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem im Handel mit dem südlichen Afrika tätige Unternehmen sowie den Zollbereich des Bundes. (erfüllt)16/40
Debatte
10/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 8 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)10/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
10 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 398/25 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
10.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/32 ↗ · Federführend: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung · Beschluss: Überweisung
15.10.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
16.10.2025 · Bundestag
2. Beratung und Schlussabstimmung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
31.10.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 607/25 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss
21.11.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
03.12.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
04.12.2025
In Kraft