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Rentenniveau- und Mütterrentengesetz
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
95/100
Betrifft fast alle – Betrifft alle Rentnerinnen und Rentner sowie alle Beitragszahlenden der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Eingebracht
- 15.08.2025
- Verkündet
- 23.12.2025
- In Kraft
- 01.01.2026
- Reden im Plenum
- 90
In einfachen Worten
Laut Entwurf läuft die bisherige Haltelinie, die das Rentenniveau bei 48 Prozent sichert, mit der Rentenanpassung 2025 aus. Ohne neue Regelung würde das Rentenniveau ab 2026 deutlich sinken und die Renten langsamer steigen als die Löhne; das will die Bundesregierung verhindern und zugleich Kindererziehungszeiten vollständig gleichstellen.
Was sich ändern soll
- Die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent soll bis zum Jahr 2031 verlängert werden, damit sich die Renten nicht von der Lohnentwicklung abkoppeln.
- Die dadurch entstehenden Mehrausgaben der Rentenversicherung soll der Bund aus Steuermitteln erstatten, so dass Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich vermieden werden.
- Für vor 1992 geborene Kinder soll die anrechenbare Kindererziehungszeit um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre steigen, also genauso lang wie für ab 1992 geborene Kinder; die Anrechnung erfolgt pauschal, damit nicht Millionen Renten neu festgestellt werden müssen.
- Die Untergrenze der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage, also des Finanzpuffers der Rentenversicherung, soll angehoben und die Berechnung der Bundeszuschüsse vereinfacht werden.
- Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, soll beim bisherigen Arbeitgeber auch wiederholt ohne besonderen Grund befristet weiterarbeiten können; 2029 soll die Bundesregierung Beitragssatz und Bundeszuschuss überprüfen.
- Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt den Entwurf unverändert; Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gibt es nicht.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf alle Rentnerinnen und Rentner sowie Beitragszahlende der gesetzlichen Rentenversicherung, besonders Eltern von vor 1992 geborenen Kindern einschließlich Müttern, die bereits eine Kindererziehungsleistung beziehen. Außerdem Menschen, die nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten wollen, und ihre Arbeitgeber. Hinzu kommen Bund, Länder und Kommunen sowie die Rentenversicherungsträger.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen dem Bund durch die Erstattung der Haltelinie ab 2029 rund 3,6 Milliarden Euro, 2030 rund 9,3 Milliarden Euro und 2031 rund 11 Milliarden Euro; für die Kindererziehungszeiten ab 2027 jährlich rund 5 Milliarden Euro, im Jahr 2028 einmalig rund 10 Milliarden Euro, bis 2040 sinkend auf rund 4 Milliarden Euro. Insgesamt steigen die zusätzlichen Bundesmittel auf rund 14,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 und rund 19,9 Milliarden Euro im Jahr 2040. Für Bürgerinnen und Bürger fällt einmalig Zeitaufwand von rund 137 000 Stunden und Sachaufwand von rund 220 000 Euro an, für die Wirtschaft kein zusätzlicher Aufwand, für Länder und Kommunen einmalig 19,8 Millionen Euro und für die Rentenversicherung einmalig 32 Millionen Euro.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1929 + 21/3112 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Maßnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus, zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten sowie zur Fachkräftesicherung: Verlängerung der bis zum 1. Juli 2025 geltenden Haltelinie von 48 Prozent bis einschließlich zur Rentenanpassung zum 1. Juli 2031, Vorlage eines Berichts im Jahr 2029 zur Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse; Verlängerung der anrechnungsfähigen Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre; Regelungen zur Stabilisierung und Erhöhung der Transparenz der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung: Vereinfachung der Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse, Anhebung der Mindestrücklage der Nachhaltigkeitsrücklage auf das 0,3-fache der durchschnittlichen Monatsausgaben, Erweiterung der Berichtspflichten für den jährlichen Rentenversicherungsbericht um die Entwicklung des Sicherungsniveaus; Aufhebung des Anschlussverbots für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze zur Ermöglichung sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse beim bisherigen Arbeitgeber, redaktionelle Bereinigungen, Folgeänderungen; Einfügung §§ 154a und 287h, Aufhebung §§ 287a, 287c und 287e sowie Änderung zahlr. §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch und § 114 Viertes Buch Sozialgesetzbuch
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
95/100
Tragweite
40/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft fast alle – Betrifft alle Rentnerinnen und Rentner sowie alle Beitragszahlenden der gesetzlichen Rentenversicherung. (erfüllt)40/40
Debatte
20/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 90 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)20/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
15/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (erfüllt)4/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
14 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 357/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
12.09.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
01.10.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
16.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales · Beschluss: Überweisung
03.12.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
03.12.2025 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
05.12.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 723/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
05.12.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/48 ↗ · Beschluss: Ablehnung Geschäftsordnungsantrag; Annahme der Vorlage
05.12.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/48 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
Namentliche Abstimmung
05.12.2025 · Bundestag
3. Beratung
19.12.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
19.12.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
23.12.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
01.01.2026
In Kraft