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NOOTS-Staatsvertrag

Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft kaum jemanden direkt – Regelt vor allem Errichtung und Betrieb eines IT-Systems für den Datenaustausch zwischen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen.

Eingebracht
30.05.2025
Verkündet
17.12.2025
In Kraft
18.12.2025
Reden im Plenum
11

In einfachen Worten

Die Daten der deutschen Verwaltung liegen laut Entwurf verteilt bei Bund, Ländern und Kommunen und sind technisch nicht miteinander vernetzt. Mit dem Gesetz soll der Bundestag einem Staatsvertrag zustimmen, der die rechtliche Grundlage für eine gemeinsame Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen Behörden schafft.

Was sich ändern soll

  • Der Bundestag stimmt dem Vertrag zu, den Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 11. Dezember 2024 beschlossen haben.
  • Laut Entwurf soll ein flächendeckendes IT-System entstehen, das den Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen automatisiert, schnell und bürokratiearm ermöglicht.
  • Nachweise und Daten, die der Verwaltung schon vorliegen, sollen nicht erneut erhoben, sondern direkt abgerufen und übermittelt werden (sogenanntes Once-Only-Prinzip, also einmalige Datenabgabe).
  • Zunächst soll das Prinzip für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz gelten; über die weitere Nutzung steuert der IT-Planungsrat, das gemeinsame Gremium von Bund und Ländern für IT-Fragen.
  • Das Bundesverwaltungsamt soll als betriebsverantwortliche Stelle die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung operativ umsetzen.
  • Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung empfiehlt die Annahme des Entwurfs in unveränderter Fassung, also ohne inhaltliche Abweichungen.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf die Verwaltungen des Bundes einschließlich bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Länder einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbänden und weiterer juristischer Personen des öffentlichen Rechts unter Landesaufsicht. Profitieren sollen nach Darstellung des Entwurfs auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Daten nicht mehrfach einreichen müssen.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand. Bund und Länder tragen die Kosten gemeinsam: 2025 und 2026 über den Wirtschaftsplan der Föderalen IT-Kooperation (FITKO), ab 2027 zu 53,4 Prozent über die FITKO und zu 46,6 Prozent über einen festen zusätzlichen Anteil des Bundes. Beim Bundesverwaltungsamt entsteht ein dauerhafter Mehrbedarf von rund 2,79 Millionen Euro und 16 Stellen; weitere Haushaltsfolgen sind laut Entwurf derzeit nicht belastbar zu beziffern, und angeschlossene Stellen tragen ihre Anschlusskosten selbst.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/538 + 21/2192 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Zustimmung zu dem am 11. Dezember 2024 beschlossenen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern (NOOTS-Staatsvertrag): Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung eines gemeinsamen informationstechnischen Systems (Nationales Once-Only-Technical-System, NOOTS) zum nationalen und grenzüberschreitenden Abruf und Übermitteln von elektronischen Nachweisen und Daten aus Datenbeständen öffentlicher Stellen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben: Ermöglichung eines schnellen und bürokratiearmen Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern durch den direkten automatisierten Abruf von bereits in der öffentlichen Verwaltung vorliegenden Nachweisen und Daten (Once-Only-Prinzip), zunächst für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz, Steuerung des Betriebs sowie der Weiterentwicklung des NOOTS durch den IT-Planungsrat, operative Umsetzung durch das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle, Umsetzung europäischer Vorgaben zum Anschluss an das EU-OOTS, Regelungen zum Datenschutz, zur Finanzierung sowie zur Anschluss- und Nutzungspflicht Bezug: Verordnung (EU) 2018/1724 vom 02. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 295, 21.11.2018, S. 1)

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Regelt vor allem Errichtung und Betrieb eines IT-Systems für den Datenaustausch zwischen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen. (erfüllt)6/40

Debatte

14/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 11 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 30.05.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 221/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  2. 23.06.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/538 ↗

  3. 27.06.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/15 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung · Beschluss: Überweisung

  4. 11.07.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 221/25(B) ↗

  5. 11.07.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  6. 16.07.2025 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR

    Unterrichtung 21/894 ↗

  7. 11.09.2025 · Bundestag

    Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT

    Unterrichtung 21/1628 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

  8. 13.10.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/2192 ↗

  9. 16.10.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  10. 16.10.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  11. 31.10.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 601/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

  12. 21.11.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  13. 21.11.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 601/25(B) ↗

  14. 17.12.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 325 ↗

  15. 18.12.2025

    In Kraft

Themen:Digitales & KIDemokratie & Wahlrecht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 221/25 (bes.eilbed.)). Methodik