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Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Gemeinden und ihre Planungsverwaltungen, Bauherren und Vorhabenträger sowie Menschen und Umweltverbände, die sich an konkreten Planungsverfahren beteiligen.
- Eingebracht
- 29.05.2026
- Reden im Plenum
- 17
In einfachen Worten
Laut Entwurf sind Planungsverfahren für Bauvorhaben über die Jahre immer komplexer und langwieriger geworden, während Kommunen wenig Personal haben und digitale Abläufe durch Medienbrüche gebremst werden. Die Bundesregierung will deshalb das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz überarbeiten, um Verfahren zu beschleunigen, zu digitalisieren und Städte widerstandsfähiger zu machen.
Was sich ändern soll
- Für Wohnbebauung in angespannten Wohnungsmärkten soll gesetzlich ein überragendes öffentliches Interesse gelten, und im Naturschutzrecht soll klargestellt werden, dass Wohnungsbau ein zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses sein kann.
- Die Umweltprüfung soll vereinfacht werden: Die Regeln der Umweltverträglichkeitsprüfung sollen nur noch in bestimmten Fällen gelten, und die Schwellenwerte für das beschleunigte Verfahren sollen steigen.
- Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen soll vollständig digital ablaufen, mit dem bundesweit vorgegebenen Standard XPlanung, Fristen für das Verfahren und laufender Information über den Verfahrensstand.
- Beteiligungen sollen reduziert werden: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird freiwillig, eine erneute Beteiligung die Ausnahme, und für Einwendungen gegen Bebauungspläne soll es, soweit EU-Recht es zulässt, eine Ausschlussregel geben, wonach zu spät Vorgebrachtes später nicht mehr geltend gemacht werden kann.
- Gemeinden bekommen mehr Spielraum bei Baugebieten, etwa Wohnen in Kerngebieten und eine besondere Sondergebietsausweisung; im Raumordnungsrecht sollen Bundesraumordnungspläne möglich werden und die Raumordnung soll Wohnbauland in Ballungsräumen vorgeben können.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf vor allem Gemeinden und ihre Verwaltungen, die Bauleitpläne aufstellen, sowie Vorhabenträger und Bürgerinnen und Bürger, die an Planungsverfahren beteiligt sind. Hinzu kommen anerkannte Umweltvereinigungen und Einzelklägerinnen und -kläger sowie Länder und Bund bei der Raumordnung.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen. Bürgerinnen und Bürger sparen 28.000 Stunden, die Wirtschaft wird um 741.000 Euro jährlich entlastet, und die Verwaltung spart rund 90.099.000 Euro jährlich bei einmaligem Aufwand von rund 5.378.000 Euro, der auf Länder und Kommunen entfällt. Weitere Kosten für Wirtschaft oder Sozialsysteme sieht der Entwurf nicht.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/6588 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Vereinfachung und Beschleunigung der Bauleitplanung und Raumordnung: vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren, Straffung der Umweltprüfung sowie Einführung verbindlicher Verfahrensfristen und einer Präklusionsvorschrift, Verzicht auf verpflichtende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Vereinfachung der Zulässigkeit von Vorhaben durch Flächennutzungspläne und Einführung von Teilflächennutzungsplänen, Aufwertung des Flächennutzungsplans für den Außenbereich, Ermächtigungsgrundlage für die Aufstellung kommunaler Wiederherstellungssatzungen zur Erhaltung und Steigerung des Anteils von Grünflächen und Baumüberschirmung, u.a.; Anerkennung des Wohnungsbaus als überragendes öffentliches Interesse; Leitbild der dreifachen Innenentwicklung; Stärkung städtebaulicher Instrumente zur Klimaanpassung, insbesondere zum Umgang mit Überflutungen infolge von Hochwasser- oder Starkregenereignissen; Maßnahmen zur Stärkung der Gemeinwohlorientierung wie bspw. Schutz der Vorkaufsrechte gegen Umgehungen sowie Maßnahmenpaket zum Umgang mit Schrottimmobilien; Einschränkung von Grundrechten betr. Unverletzlichkeit der Wohnung; Änderung zahlr. §§ Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz sowie Baunutzungsverordnung und Planzeichenverordnung, Änderung weiterer 5 Gesetze und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren Verordnung (EU) 2024/1991 vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (ABl. L 2024/1991, 29.07.2024)
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
42/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Gemeinden und ihre Planungsverwaltungen, Bauherren und Vorhabenträger sowie Menschen und Umweltverbände, die sich an konkreten Planungsverfahren beteiligen. (erfüllt)16/40
Debatte
19/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 17 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
0/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3
Quellen
7/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
9 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
29.05.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 334/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
22.06.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
25.06.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/86 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 86. Sitzung · Aktive Cyberabwehr und Baugesetzbuch-Novelle →
30.06.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
07.07.2026 · Bundesrat
Plenarantrag
08.07.2026 · Bundesrat
Plenarantrag
10.07.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
10.07.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
26.08.2026 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg