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KRITIS-Dachgesetz
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
69/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Pflichten treffen vor allem Betreiber kritischer Anlagen in bestimmten Sektoren, ihre Branchenverbände und zuständige Behörden.
- Eingebracht
- 10.10.2025
- Verkündet
- 16.03.2026
- In Kraft
- 17.03.2026
- Reden im Plenum
- 32
In einfachen Worten
Es geht um den Schutz kritischer Anlagen – also etwa Anlagen für Strom, Wasser, Verkehr oder Gesundheit, deren Ausfall die Versorgung gefährden würde. Laut Entwurf soll eine EU-Richtlinie von Dezember 2022 umgesetzt werden, die bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht zu überführen war und erstmals einheitliche Mindestpflichten zum Schutz vor allen Arten von Gefahren vorsieht, nicht nur vor Angriffen auf die IT.
Was sich ändern soll
- Ein neues Gesetz soll festlegen, welche Anlagen als kritisch gelten; diese Betreiber müssen sich registrieren, und eine Rechtsverordnung soll die Kriterien genauer bestimmen.
- Betreiber sollen Resilienzpläne erstellen und umsetzen, also auf Basis eigener Risikoanalysen geeignete und verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Schutzmaßnahmen beschreiben.
- Branchenverbände sollen eigene Resilienzstandards entwickeln können, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe anerkennen kann; solange es sie nicht gibt, können Bund und Länder Mindestanforderungen per Rechtsverordnung regeln.
- Betreiber sollen eine Kontaktstelle benennen und erhebliche Störungen über eine gemeinsame digitale Plattform melden, damit es nur eine Meldestelle gibt; zudem sollen regelmäßig nationale Risikoanalysen erstellt werden.
- Betreiber, die kritische Dienstleistungen in oder für mindestens sechs EU-Mitgliedstaaten erbringen, gelten laut Entwurf als Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa und unterliegen besonderen Maßnahmen.
- Der Innenausschuss empfiehlt unter anderem höhere Bußgelder, Transparenzpflichten in der KRITIS-Resilienzstrategie, Lagebilder des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, zusätzliche Zustimmungsrechte des Bundesrates bei mehreren Verordnungen sowie den Übergang der Registrierung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz.
Wen es betrifft
Betroffen sind vor allem Betreiber kritischer Anlagen in mindestens zehn Sektoren und ihre Branchenverbände. Hinzu kommen Behörden des Bundes und der Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger sowie Einrichtungen der Bundesverwaltung.
Was es kostet
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand. Für Wirtschaft, Verwaltung und den Bundeshaushalt entstehen Mehraufwände, die der Entwurf noch nicht beziffern kann, weil die konkretisierenden Verordnungen und Standards noch fehlen. Auswirkungen auf Preise erwartet der Entwurf nicht.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/2510 + 21/3906 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
69/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Pflichten treffen vor allem Betreiber kritischer Anlagen in bestimmten Sektoren, ihre Branchenverbände und zuständige Behörden. (erfüllt)16/40
Debatte
22/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 32 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
16 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
10.10.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 558/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
03.11.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
06.11.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/37 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung
11.11.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
20.11.2025 · Bundesrat
Plenarantrag
21.11.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
28.01.2026 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
28.01.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
29.01.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/56 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 56. Sitzung · Regierungserklärung zur Weltlage und Mercosur-Streit →
29.01.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/56 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 56. Sitzung · Regierungserklärung zur Weltlage und Mercosur-Streit →
- CDU/CSUJa
- SPDJa
- AfDJa
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENNein
- Die LinkeNein
13.02.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 81/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
13.02.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
20.02.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
06.03.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1062 ↗ · Beschluss: Zustimmung; Entschließung
06.03.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
16.03.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
17.03.2026
In Kraft