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Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Direkt betroffen sind vor allem Krankenhäuser und ihre Träger, Länder, Kommunen sowie Behörden wie der Medizinische Dienst; Patientinnen und Patienten nur mittelbar über die Versorgungsstruktur.

Eingebracht
10.10.2025
Verkündet
14.04.2026
In Kraft
15.04.2026
Reden im Plenum
27

In einfachen Worten

Die 2024 beschlossene Krankenhausreform soll praxistauglicher werden. Laut Entwurf führen die geltenden Regeln in der Anwendung zu bürokratischen Hürden und geben Ländern und Krankenhausträgern noch zu wenig Planungssicherheit, was besonders die Versorgung auf dem Land gefährden könnte.

Was sich ändern soll

  • Die Finanzierung des sogenannten Transformationsfonds, mit dem der Umbau der Kliniklandschaft gefördert wird, wird umgestaltet: Laut Entwurf trägt der Bund in den Jahren 2026 bis 2035 zusätzlich 29 Milliarden Euro, während die gesetzliche Krankenversicherung um 25 Milliarden Euro entlastet wird.
  • Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen, also den Kategorien, in die Krankenhausbehandlungen eingeteilt werden, sowie Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern werden erweitert.
  • Leistungsgruppen, ihre Qualitätskriterien und die Vorgaben zu deren Erfüllung werden überarbeitet.
  • Zwischenfristen werden verschoben, insbesondere die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung, also einer Bezahlung allein für das Bereithalten von Angeboten, sowie Prüfungen des Medizinischen Dienstes zu den Leistungsgruppen, jeweils um ein Jahr.
  • Hat ein Land bis zum 31. Dezember 2024 Leistungsgruppen zugewiesen, bleibt diese Zuweisung laut Entwurf wirksam und dient als Grundlage der Vergütung.
  • Der Nachweis des Insolvenzrisikos durch ein Testat einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers bei Förderanträgen entfällt.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem Krankenhäuser und ihre Träger, darunter Hochschulkliniken, sowie Länder, Kommunen und der Bund. Hinzu kommen die gesetzliche Krankenversicherung, die Landesplanungsbehörden, das Bundesamt für Soziale Sicherung und der Medizinische Dienst. Patientinnen und Patienten sind über die angestrebte flächendeckende und wohnortnahe Versorgung betroffen.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand. Dem Bund entstehen 2026 bis 2035 Mehrausgaben von 29 Milliarden Euro (2026 bis 2029 jeweils 3,5 Milliarden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro), während der gesetzlichen Krankenversicherung eine Belastung von 25 Milliarden Euro erspart bleibt; die Verwaltung des Fonds kostet 2025 1,5 Millionen Euro und danach jährlich 2,7 Millionen Euro aus Restmitteln des Krankenhausstrukturfonds. Krankenhäuser werden durch einfachere Förderanträge um rund 3 Millionen Euro jährlich entlastet.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/2512 + 21/4527 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Erleichterung der praktischen Umsetzung der Änderungen in der vergangenen Wahlperiode zur qualitativen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung: Änderung der Regelungen zur Finanzierung des Transformationsfonds, Erweiterung von Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern, Überarbeitung von Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien für Krankenhausbehandlungen, Anpassung von Zwischenfristen insbes. zur Einführung der Vorhaltevergütung und betr. Prüfungen des Medizinischen Dienstes zu den Leistungsgruppen u.a.; Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Fortentwicklung der Krankenhausreform Beschlussempfehlung des Ausschusses: weitreichende Änderungen und Ergänzungen, u.a. betr. Einflussmöglichkeiten der Länder, Verkürzung von Wartezeiten, Transparenz der Behandlungsqualität, Prüfungen zu Qualitätskriterien, Strukturmerkmalen, Qualitätsanforderungen und Vorgaben bei Zuschlägen im Krankenhaus, Leistungsgruppen, förderfähige Vorhaben, Pflegesätze und Pflegepersonaluntergrenzen; verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen; Änderung von weiteren 3 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Direkt betroffen sind vor allem Krankenhäuser und ihre Träger, Länder, Kommunen sowie Behörden wie der Medizinische Dienst; Patientinnen und Patienten nur mittelbar über die Versorgungsstruktur. (erfüllt)16/40

Debatte

22/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 27 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

23 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 10.10.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 554/25 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss

  2. 03.11.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/2512 ↗

  3. 07.11.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 554/1/25 ↗

  4. 12.11.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/39 ↗ · Federführend: Ausschuss für Gesundheit · Beschluss: Überweisung

  5. 19.11.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen zu554/1/25 ↗

  6. 21.11.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  7. 21.11.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 554/25(B) ↗

  8. 03.12.2025 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/3056 ↗

  9. 04.03.2026 · Bundestag

    Änderungsantrag

    Änderungsantrag 21/4529 ↗

  10. 04.03.2026 · Bundestag

    Änderungsantrag

    Änderungsantrag 21/4530 ↗

  11. 04.03.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/4527 ↗

  12. 04.03.2026 · Bundestag

    Änderungsantrag

    Änderungsantrag 21/4531 ↗

  13. 04.03.2026 · Bundestag

    Änderungsantrag

    Änderungsantrag 21/4532 ↗

  14. 04.03.2026 · Bundestag

    Änderungsantrag

    Änderungsantrag 21/4533 ↗

  15. 04.03.2026 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/4528 ↗

  16. 06.03.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/63 ↗ · Beschluss: Ablehnung des Änderungsantrags; Ablehnung des Änderungsantrags; Ablehnung des Änderungsantrags; Ablehnung des Änderungsantrags; Ablehnung des Änderungsantrags; Annahme in Ausschussfassung

  17. 06.03.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/63 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 63. Sitzung · Krankenhausreform-Anpassung und Vermögensteuer-Streit →

    • CDU/CSUJa
    • SPDJa
    • AfDNein
    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENNein
  18. 06.03.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 120/26 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss

  19. 12.03.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 120/1/26 ↗

  20. 25.03.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 120/2/26 ↗

  21. 25.03.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 120/3/26 ↗

  22. 27.03.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung

  23. 27.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 120/26(B) ↗

  24. 14.04.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 98 ↗

  25. 15.04.2026

    In Kraft

Themen:Gesundheit & Pflege

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 554/25 (bes.eilbed.)). Methodik