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Grundgesetzänderung: sexuelle Identität in Artikel 3

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

Im VerfahrenGrüneÜberwiesen

Betrifft bestimmte Gruppen – Der verstärkte Diskriminierungsschutz im Grundgesetz wirkt sich direkt vor allem für lesbische, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen aus.

Eingebracht
07.10.2025
Reden im Plenum
19

In einfachen Worten

Der Entwurf will das Merkmal sexuelle Identität ausdrücklich in das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes aufnehmen. Laut Entwurf sind lesbische, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen weiterhin Benachteiligungen, Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt, wogegen der allgemeine Gleichheitssatz bisher keinen ausreichenden Schutz geboten habe.

Was sich ändern soll

  • In der Aufzählung der Merkmale, wegen derer niemand benachteiligt oder bevorzugt werden darf, soll die sexuelle Identität ergänzt werden.
  • Damit soll laut Entwurf eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität künftig nur noch bei schwerwiegenden und zwingenden Gründen zu rechtfertigen sein.
  • Der Schutz soll der einfachen Gesetzgebung entzogen werden, sodass eine Abkehr nur über die hohen Hürden einer erneuten Verfassungsänderung möglich wäre.
  • Der Entwurf weist darauf hin, dass der Bundesrat am 26. September 2025 einen gleichlautenden Entwurf beschlossen hat.
  • Alternativen nennt der Entwurf keine.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen. Außerdem betrifft die Änderung Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte, die an das Grundgesetz gebunden sind.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben und kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung. Weitere Kosten oder zusätzliche Belastungen sieht der Entwurf ebenfalls nicht.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/2027 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Aufgrund abnehmender gesellschaftlicher Akzeptanz und zunehmender Diskriminierung nicht-heteronormativer Lebensweisen (LSBTIQ) verfassungsrechtliche Absicherung der gegenwärtigen Rechtsprechung des BVerfG sowie Übernahme unionsrechtlicher und europäischer Diskriminierungsverbote, Aufnahme der sexuellen Identität in den Katalog spezieller Diskriminierungsverbote; Änderung Art. 3 Grundgesetz Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199) Art. 21 EU-Grundrechtecharta, Art. 10 Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Art. 1 Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, 02.12.2000, S. 16) Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission auf BT-Drs. 12/6000, S. 54 Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/13123 (GESTA 19. WP C099) in geringfügig geänderter Fassung Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem beim BR eingebrachten Gesetzesantrag auf BR-Drs 313/25 GESTA C020

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Der verstärkte Diskriminierungsschutz im Grundgesetz wirkt sich direkt vor allem für lesbische, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen aus. (erfüllt)16/40

Debatte

14/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 19 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 07.10.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/2027 ↗

  2. 09.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung

Themen:Justiz & RechtFamilie & Gleichstellung

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/2027). Methodik