Bundestakt

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Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener

Im VerfahrenNiedersachsenBremenDem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Eingebracht
30.06.2025
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Bereitstellung einer allgemein zugänglichen Informationsquelle für Erben über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener bei Kreditinstituten in Anlehnung an das seit 2015 verpflichtende Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen: gleichzeitige Übermittlung gespeicherter persönlicher Daten zum Verstorbenen und des Namens des Kreditinstituts in maschineller Form an das Bundesamt für Justiz, Einsichtsmöglichkeit in ein damit dort geführtes zentrales öffentliches Internet-Register insbes. für Erben zur Geltendmachung von Vermögensansprüchen; Einfügung § 1959a Bürgerliches Gesetzbuch; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 21/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP D005)

Werdegang

4 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 30.06.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Gesetzesantrag 299/25 ↗

  2. 11.07.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten

  3. 11.07.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Gesetzentwurf 299/25(B) ↗

  4. 27.08.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1396 ↗

Themen:Wirtschaft & IndustrieJustiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 299/25). Methodik