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Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
- Eingebracht
- 30.06.2025
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Bereitstellung einer allgemein zugänglichen Informationsquelle für Erben über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener bei Kreditinstituten in Anlehnung an das seit 2015 verpflichtende Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen: gleichzeitige Übermittlung gespeicherter persönlicher Daten zum Verstorbenen und des Namens des Kreditinstituts in maschineller Form an das Bundesamt für Justiz, Einsichtsmöglichkeit in ein damit dort geführtes zentrales öffentliches Internet-Register insbes. für Erben zur Geltendmachung von Vermögensansprüchen; Einfügung § 1959a Bürgerliches Gesetzbuch; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 21/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP D005)
Werdegang
4 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
30.06.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
11.07.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
11.07.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
27.08.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf