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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von …
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
- Eingebracht
- 05.09.2025
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (sog. Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) für bilanzrechtlich große sowie kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen unter Berücksichtigung der Fristverschiebungen gemäß der sog. Stop-the-Clock-Richtlinie und des EU-Richtlinienvorschlags zur Verkleinerung des Anwendungsbereichs: Staffelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zuge des Omnibusverfahrens auf EU-Ebene, Anhebung des Beschäftigten-Schwellenwerts auf 1.000, Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht nach definierten Formatvorgaben, Befreiungsregelung, Beteiligung von Arbeitnehmervertretern, Neuregelung der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat, externe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer, berufsrechtliche Regelungen, Zusammenführung der Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts respektive des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, Ersetzung einzelner Schriftformvorgaben durch die Textform, Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften, Folgeänderungen, Klarstellungen; Änderung zahlr. §§ in 26 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ABl. L 322, 16.12.2022, S. 15) ; Richtlinie (EU) 2025/794 vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen (ABl. L 2025/794, 16.04.25, S. 1) (sog. Stop-the-Clock-Richtlinie) ; Richtlinienvorschlag vom 26. Februar 2025 zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (COM/2025/81 final) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 385/24 (GESTA 20. WP C115) in erweiterter Fassung
Werdegang
8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
05.09.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 435/25 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
07.10.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
09.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung
17.10.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.10.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
06.11.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
Unterrichtung 21/2669 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz