Themen / Innere Sicherheit / Gesetz
Gesetz zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz
Im VerfahrenAfDNoch nicht beraten
Entwurf
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Verkündet
- Eingebracht
- 22.07.2026
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Verbot der geschäftsmäßigen Behinderung strafprozessualer Ermittlungen zur Bekämpfung der Parallelrechtsprechung durch sog. islamische Friedensrichter, Orientierung des Strafrahmens am Tatbestand der Strafvereitelung, Einführung eines besonders schweren Falls bei entgeltlichem Tätigwerden, Strafbarkeit des Versuchs; Einfügung § 258b Strafgesetzbuch Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13789 (GESTA 20. WP C133)
Werdegang
1 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
22.07.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf