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Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der …

Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Im VerfahrenHamburgBremenDem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Eingebracht
11.11.2025
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Regelungen zur Mietpreisbremse für einen verbesserten Mieterschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt: Verpflichtung der Vermieter zur gesonderten Ausweisung eines Möblierungszuschlags neben der Nettokaltmiete bei der Vermietung möblierten Wohnraums, Festlegung und Deckelung der Zuschlagshöhe, Begrenzung der Dauer von Kurzzeitvermietungen auf max. 6 Monate unter Berücksichtigung vorangegangener Mietverhältnisse derselben Vertragsparteien, Einführung einer Regelvermutung; Änderung §§ 549 und 556d Bürgerliches Gesetzbuch sowie Ergänzung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 218/23 (GESTA 20. WP C053) in geringfügig geänderter Fassung

Werdegang

4 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 11.11.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Gesetzesantrag 657/25 ↗

  2. 21.11.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung von Beauftragten

  3. 21.11.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Gesetzentwurf 657/25(B) ↗

  4. 07.01.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/3509 ↗

Themen:Wohnen & MieteJustiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 657/25). Methodik