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Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der …
Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt
- Eingebracht
- 11.11.2025
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Regelungen zur Mietpreisbremse für einen verbesserten Mieterschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt: Verpflichtung der Vermieter zur gesonderten Ausweisung eines Möblierungszuschlags neben der Nettokaltmiete bei der Vermietung möblierten Wohnraums, Festlegung und Deckelung der Zuschlagshöhe, Begrenzung der Dauer von Kurzzeitvermietungen auf max. 6 Monate unter Berücksichtigung vorangegangener Mietverhältnisse derselben Vertragsparteien, Einführung einer Regelvermutung; Änderung §§ 549 und 556d Bürgerliches Gesetzbuch sowie Ergänzung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 218/23 (GESTA 20. WP C053) in geringfügig geänderter Fassung
Werdegang
4 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
11.11.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
21.11.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung von Beauftragten
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
07.01.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf