Bundestakt

Themen / Rente & Soziales / Gesetz

Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Deutschen Rentenversicherung

Im VerfahrenAfDÜberwiesen
Eingebracht
06.10.2026
Reden im Plenum
7

Amtliche Kurzbeschreibung

Maßnahmen zur institutionellen und organisatorischen Unabhängigkeit sowie zur finanziellen Stärkung der Deutschen Rentenversicherung Bund: Konkretisierung des Selbstverwaltungsprinzips der gesetzlichen Rentenversicherung und Klarstellung der Weisungsfreiheit der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Beschränkung der staatlichen Aufsicht auf die Rechtsaufsicht, Einführung von Eingriffsgrenzen für den Gesetzgeber bei strukturellen und finanziellen Änderungen, Schutz der Nachhaltigkeitsrücklage vor politischer Zweckentnahme durch Beschränkung von Entnahmen auf die Sicherstellung laufender Rentenzahlungen, Verpflichtung zur vollständigen steuerlichen Kompensation nicht beitragsgedeckter Leistungen; Einfügung § 33a und Änderung §§ 29 und 94 Viertes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung § 127b und Änderung § 213 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch

Werdegang

2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 06.10.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/8370 ↗

  2. 08.10.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/99 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales · Beschluss: Überweisung

Themen:Rente & Soziales

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/8370). Methodik