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Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

VerkündetBundesregierungVerkündet
Eingebracht
15.08.2025
Verkündet
29.12.2025
In Kraft
30.12.2025
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Fortgesetzte Entwicklung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde: weitere Optimierung des risikoorientierten Prüfansatzes, automatisierter Datenabgleich zur systematischen Auswertung großer Datenmengen hinsichtlich bestehender Risiken von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, Erhöhung der Beanstandungsquoten durch Fortentwicklung des Risikomanagements und ein operatives Informations- und Datenanalysesystems, insbes. zur Erhöhung der aufgedeckten Verstöße wegen Beitragsvorenthaltung mit substanziellen Schadenssummen, Priorisierung von Prüfungen und Anpassung des Katalogs der anfälligen Branchen an aktuelle Entwicklungen, Ermöglichung eines digital unterstützten und medienbruchfreien Prüfablaufs betr. Personalbefragung und Geschäftsunterlagenprüfung, gezieltere Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der organisierten Formen der Schwarzarbeit, Stärkung der Ermittlungstätigkeit durch Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund, Verbesserung der Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis; Änderung von 18 Gesetzen sowieFolgeänderungen in weiteren 4 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 548/24 (GESTA 20. WP D073) in geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: klarstellende Aufnahme plattformbasierter Lieferdienste in den Katalog der Risikobranchen, Übertragung von Prüfungsbefugnissen auf die nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie Anwendung von Duldungs- und Mitwirkungspflichten, klarstellende Ergänzung hinsichtlich der Befugniserweiterung bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren (sog. "Kleine Staatsanwaltschaft") u.a.

Werdegang

13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 15.08.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 361/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  2. 15.09.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 361/1/25(neu) ↗

  3. 26.09.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge

  4. 26.09.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 361/25(B) ↗

  5. 01.10.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1930 ↗

  6. 09.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung

  7. 06.11.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/2670 ↗

  8. 06.11.2025 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/2671 ↗

  9. 13.11.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  10. 13.11.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  11. 28.11.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 691/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  12. 19.12.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: Zustimmung

  13. 19.12.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 691/25(B) ↗

  14. 29.12.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 369 ↗

  15. 30.12.2025

    In Kraft

Themen:Arbeit & AusbildungHaushalt & Steuern

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 361/25). Methodik