Themen / Digitales & KI / Gesetz
Gesetz zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken
- Eingebracht
- 06.10.2026
- Reden im Plenum
- 7
Amtliche Kurzbeschreibung
Klarstellung zur Unwirksamkeit des Haftungsprivilegs bei freiwilligen Maßnahmen zur Entfernung von nicht rechtswidrigen Nutzerbeiträgen durch Social-Media-Anbieter ("Content Moderation"), Verpflichtung marktbeherrschender sozialer Netzwerke zur Beschränkung der Inhaltsüberprüfung auf rechtswidrige Inhalt sowie zum Schadenersatz im Fall der Zuwiderhandlung, jährliche Untersuchung der Socia-Media-Branche und Veröffentlichung eines Berichts durch das Bundeskartellamt; Änderung § 7 Digitale-Dienste-Gesetz und § 32e Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Werdegang
2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
06.10.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
08.10.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/99 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 99. Sitzung · Einkommensteuerreform 2027 und Steuergerechtigkeit →