Bundestakt

Themen / Digitales & KI / Gesetz

Gesetz zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken

Im VerfahrenAfDÜberwiesen
Eingebracht
06.10.2026
Reden im Plenum
7

Amtliche Kurzbeschreibung

Klarstellung zur Unwirksamkeit des Haftungsprivilegs bei freiwilligen Maßnahmen zur Entfernung von nicht rechtswidrigen Nutzerbeiträgen durch Social-Media-Anbieter ("Content Moderation"), Verpflichtung marktbeherrschender sozialer Netzwerke zur Beschränkung der Inhaltsüberprüfung auf rechtswidrige Inhalt sowie zum Schadenersatz im Fall der Zuwiderhandlung, jährliche Untersuchung der Socia-Media-Branche und Veröffentlichung eines Berichts durch das Bundeskartellamt; Änderung § 7 Digitale-Dienste-Gesetz und § 32e Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Werdegang

2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 06.10.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/8369 ↗

  2. 08.10.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/99 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung · Beschluss: Überweisung

Themen:Digitales & KI

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/8369). Methodik