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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)

VerkündetUnionSPDVerkündet
Eingebracht
07.07.2025
Verkündet
02.10.2025
In Kraft
01.01.2025
Reden im Plenum
37

Amtliche Kurzbeschreibung

Investitionsoffensive des Bundes als Bestandteil eines umfassenden Wachstums- und Investitionspakets zur Stärkung des mittelfristigen Wirtschaftswachstums: Errichtung des Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd Euro gem. Art. 143h des Grundgesetzes für zusätzliche Investitionen zur Modernisierung Deutschlands innerhalb von 12 Jahren mit Regelungen zur Bereitstellung von bis zu 100 Mrd Euro für die Bundesländer für Infrastrukturinvestitionen, zu den aus dem Sondervermögen finanzierbaren Investitionen, zur Zuführung von insgesamt 100 Mrd Euro an den Klima- und Transformationsfonds und der Zusätzlichkeit der Investitionen des Bundes einschließlich des KTF, insbes. in den Bereichen Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhausinfrastruktur, Energieinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 143h) s. GESTA 20. WP D080 Beschlussempfehlung des Ausschusses: deutliche Begrenzung der Investitionen auf die genannten Bereiche sowie Erweiterung um "Bauen und Wohnen" und "Sport" Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten

Werdegang

9 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 07.07.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/779 ↗

  2. 11.07.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/19 ↗ · Federführend: Haushaltsausschuss · Beschluss: Überweisung

  3. 10.09.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/1578 ↗

  4. 18.09.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/25 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  5. 18.09.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/25 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  6. 18.09.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 494/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  7. 19.09.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 494/1/25 ↗

  8. 26.09.2025 · Bundesrat

    Durchgang

    Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung

  9. 26.09.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 494/25(B) ↗

  10. 02.10.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 230 ↗

  11. 01.01.2025

    In Kraft

Themen:Wirtschaft & IndustrieHaushalt & Steuern

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/779). Methodik