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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
- Eingebracht
- 07.07.2025
- Verkündet
- 02.10.2025
- In Kraft
- 01.01.2025
- Reden im Plenum
- 37
Amtliche Kurzbeschreibung
Investitionsoffensive des Bundes als Bestandteil eines umfassenden Wachstums- und Investitionspakets zur Stärkung des mittelfristigen Wirtschaftswachstums: Errichtung des Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd Euro gem. Art. 143h des Grundgesetzes für zusätzliche Investitionen zur Modernisierung Deutschlands innerhalb von 12 Jahren mit Regelungen zur Bereitstellung von bis zu 100 Mrd Euro für die Bundesländer für Infrastrukturinvestitionen, zu den aus dem Sondervermögen finanzierbaren Investitionen, zur Zuführung von insgesamt 100 Mrd Euro an den Klima- und Transformationsfonds und der Zusätzlichkeit der Investitionen des Bundes einschließlich des KTF, insbes. in den Bereichen Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhausinfrastruktur, Energieinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 143h) s. GESTA 20. WP D080 Beschlussempfehlung des Ausschusses: deutliche Begrenzung der Investitionen auf die genannten Bereiche sowie Erweiterung um "Bauen und Wohnen" und "Sport" Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten
Werdegang
9 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
07.07.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
11.07.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/19 ↗ · Federführend: Haushaltsausschuss · Beschluss: Überweisung
10.09.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
18.09.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/25 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
18.09.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/25 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
18.09.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 494/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss
19.09.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
26.09.2025 · Bundesrat
Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
02.10.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
01.01.2025
In Kraft