Themen / Rente & Soziales / Gesetz
Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung
- Eingebracht
- 25.02.2026
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sozialstaats durch Maßnahmen zur Entlastung der Sozialverwaltung von entbehrlicher Bürokratie, zur digitalen Transformation sowie Rechts- und Verfahrensvereinfachung: klare Festlegung von Zuständigkeiten, Verlängerung von Bewilligungszeiträumen, Ermöglichung der gestreckten Überprüfung von Gesamtplänen in der Eingliederungshilfe, Abschaffung des Widerspruchverfahrens zur Feststellung der fehlenden Erwerbsfähigkeit, vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete, Aufhebung des Ersterhebungsgrundsatzes und Einführung eines automatisierten Datenabgleichs zwischen den Leistungsträgern, Ermöglichung der elektronischen An- und Abmeldung bei den gesetzlichen Krankenkassen, Wegfall des Schriftformerfordernisses, Normierung von Pauschalen, Bagatell- und Nachweisgrenzen sowie Verrechnungsmöglichkeiten, Harmonisierung der Rechtskreise SGB II und SGB XII u.a., Folgeänderungen; Einfügung und Änderung zahlreicher §§ in 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung Bezug: Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025 zur Föderalen Modernisierungsagenda Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau
Werdegang
5 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
25.02.2026 · Bundesrat
Gesetzesantrag
03.03.2026 · Bundesrat
Plenarantrag
06.03.2026 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1062 ↗ · Beschluss: Einbringung in geänderter Fassung; Bestellung einer Beauftragten
06.03.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
22.04.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf