Themen / Wirtschaft & Industrie / Gesetz
Gesetz zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus
- Eingebracht
- 30.04.2026
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Maßnahmen zum Schutz des Andenkens und der Würde der Opfer des Nationalsozialismus: Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen mit Bezug zu Opfern des Nationalsozialismus und deren Verfolgungsschicksal, z.B. Briefe und Tagebücher von KZ-Häftlingen, amtliche Dokumente verfolgter Personen, Kleidungsstücke und Judensterne; Nichtigkeit gleichwohl geschlossener Rechtsgeschäfte, Einführung eines Straftatbestandes, Ermöglichung des An- und Verkaufs derartiger Gegenstände für Museen, Bibliotheken und Archive sowie für Personen mit berechtigten, z.B. wissenschaftlichen Interessen
Werdegang
6 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
30.04.2026 · Bundesrat
Gesetzesantrag
Gesetzesantrag 248/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss
08.05.2026 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: Ausschusszuweisung
29.05.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
12.06.2026 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1066 ↗ · Beschluss: Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
12.06.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.07.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf