Bundestakt

Themen / Wirtschaft & Industrie / Gesetz

Gesetz zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus

Im VerfahrenNordrhein-WestfalenDem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Eingebracht
30.04.2026
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Maßnahmen zum Schutz des Andenkens und der Würde der Opfer des Nationalsozialismus: Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen mit Bezug zu Opfern des Nationalsozialismus und deren Verfolgungsschicksal, z.B. Briefe und Tagebücher von KZ-Häftlingen, amtliche Dokumente verfolgter Personen, Kleidungsstücke und Judensterne; Nichtigkeit gleichwohl geschlossener Rechtsgeschäfte, Einführung eines Straftatbestandes, Ermöglichung des An- und Verkaufs derartiger Gegenstände für Museen, Bibliotheken und Archive sowie für Personen mit berechtigten, z.B. wissenschaftlichen Interessen

Werdegang

6 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 30.04.2026 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Gesetzesantrag 248/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss

  2. 08.05.2026 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: Ausschusszuweisung

  3. 29.05.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 248/1/26 ↗

  4. 12.06.2026 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Plenarprotokoll 1066 ↗ · Beschluss: Einbringung; Bestellung eines Beauftragten

  5. 12.06.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 248/26(B) ↗

  6. 29.07.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/7405 ↗

Themen:Wirtschaft & IndustrieJustiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 248/26). Methodik