Themen / Justiz & Recht / Gesetz
Gesetz zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen
- Eingebracht
- 20.05.2025
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Verbesserung des Informationsflusses zwischen Familiengericht und Polizei bzw. anderen von der Durchführung einer Gewaltschutzanordnung betroffenen öffentlichen Stellen sowie der staatlichen Reaktionsmöglichkeiten insbes. in Fällen eskalierender häuslicher Gewalt: Übertragung der Stalking-Regulierung auf besonders schwere Verstöße gegen Schutzanordnungen, Möglichkeit einer vorbeugenden sog. Deeskalationshaft in Fällen mit Wiederholungsgefahr, Unterrichtung der Polizeibehörden bereits bei Antragstellung, verbesserter Opferschutz; Änderung § 4 Gewaltschutzgesetz, §§ 112a und 397a Strafprozessordnung sowie § 216a Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Bezug: Richtlinie EU 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ABl. L 2024/1385, 24.5.2024, S. 1) Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirksam bekämpfen" ; Abschlussbericht des Forschungsprojekts "Gewalteskalation in Paarbeziehungen", Institut für Polizei und Sicherheitsforschung 2009
Werdegang
7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
20.05.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
Gesetzesantrag 211/25 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
23.05.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1054 ↗ · Beschluss: Ausschusszuweisung
26.09.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
07.10.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
17.10.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
03.12.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf