Themen / Justiz & Recht / Gesetz
Gesetz zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
- Eingebracht
- 03.06.2025
- Reden im Plenum
- 9
Amtliche Kurzbeschreibung
Angesichts steigender Kinder- und Jugendkriminalität Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre, Antragsrecht der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung eines delinquenten Kindes beim zuständigen Familiengericht, Ermöglichung der vorläufigen Festnahme durch Staatsanwaltschaft und Polizei bei Gefahr im Verzug, Begrenzung der Anwendung des Jugendstrafrechts auf das 18. Lebensjahr; Änderung § 19 Strafgesetzbuch, § 1 Jugendgerichtsgesetz, §§ 127 und 152 Strafprozessordnung sowie § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/6194 (GESTA 20. WP C049) in erweiterter Fassung
Werdegang
3 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
03.06.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
06.06.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/11 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung
15.10.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht