Themen / Innere Sicherheit / Gesetz
Gesetz zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz
- Eingebracht
- 03.06.2025
- Verkündet
- 23.07.2025
- In Kraft
- 24.07.2025
- Reden im Plenum
- 15
Amtliche Kurzbeschreibung
Umsetzung folgender Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: Zulässigkeit heimlicher Datenerhebung bei Kontaktpersonen von Terrorismusverdächtigen nur bei konkretisierter Gefahr für ein hinreichend gewichtiges Rechtsgut und einer spezifischen individuellen Nähe der Betroffenen zur aufzuklärenden Gefahr; Benennung von Tatbestandsvarianten für eine verfassungsgemäße Ausgestaltung von Nähekriterien (Mitwissen, Vorteilsziehung und enger Konnex der Instrumentalisierung des Betroffenen zur Tat selbst); Änderung § 45 Bundeskriminalamtgesetz Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 zur Befugnis des Bundeskriminalamts zur Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln (Observation, technische Überwachung, Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen) zum Zweck der Terrorismusabwehr (1 BvR 1160/19) Siehe auch GESTA B005
Werdegang
8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
03.06.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
05.06.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/10 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung
25.06.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
26.06.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
26.06.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
27.06.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 283/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
11.07.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
11.07.2025 · Bundesrat
Durchgang
Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: Zustimmung
23.07.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
24.07.2025
In Kraft