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Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung

... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung

Im VerfahrenNordrhein-WestfalenBerlinHamburg+7Überwiesen
Eingebracht
17.09.2025
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Grundsätzliche Zulässigkeit von Organ- und Gewebeentnahmen bei Nicht-Vorliegen eines erklärten Widerspruchs des potenziellen Spenders, Eintragung eines Widerspruchs in das Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, verpflichtende Register-Abfrage und Befragung der nächsten Angehörigen zu ggf. bekannten und dann maßgeblichen Willenserklärungen des möglichen Spenders durch den entnehmenden Arzt; umfassende Aufklärung und Information der Bevölkerung; Änderung versch. §§ Transplantationsgesetz sowie §§ 1 und 5 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 278/24 (GESTA 20. WP M040)

Werdegang

5 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 17.09.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Gesetzesantrag 486/25 ↗

  2. 26.09.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten

  3. 26.09.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Gesetzentwurf 486/25(B) ↗

  4. 12.11.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/2738 ↗

  5. 24.09.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/96 ↗ · Federführend: Ausschuss für Gesundheit · Beschluss: Überweisung

Themen:Gesundheit & Pflege

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 486/25). Methodik