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Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
- Eingebracht
- 17.09.2025
- Reden im Plenum
- 13
Amtliche Kurzbeschreibung
Grundsätzliche Zulässigkeit von Organ- und Gewebeentnahmen bei Nicht-Vorliegen eines erklärten Widerspruchs des potenziellen Spenders, Eintragung eines Widerspruchs in das Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, verpflichtende Register-Abfrage und Befragung der nächsten Angehörigen zu ggf. bekannten und dann maßgeblichen Willenserklärungen des möglichen Spenders durch den entnehmenden Arzt; umfassende Aufklärung und Information der Bevölkerung; Änderung versch. §§ Transplantationsgesetz sowie §§ 1 und 5 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 278/24 (GESTA 20. WP M040)
Werdegang
5 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
17.09.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
26.09.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
12.11.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
24.09.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/96 ↗ · Federführend: Ausschuss für Gesundheit · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 96. Sitzung · Nachrichtendienstreform, EEG-Novelle und Organspende →