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Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)
- Eingebracht
- 14.04.2026
- Reden im Plenum
- 43
Amtliche Kurzbeschreibung
Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr, Evaluierung der regulatorischen Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, das Verbraucherpreisniveau, die Emission von CO2 und Luftschadstoffen sowie auf die Verkehrssicherheit spätestens nach 5 Monaten; Änderung §§ 6 und 24 Straßenverkehrsgesetz sowie § 3 und Anlage 3 Straßenverkehrs-Ordnung
Werdegang
5 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
14.04.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
16.04.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/71 ↗ · Federführend: Verkehrsausschuss · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 71. Sitzung · Tankrabatt und Energiesteuersenkung in der Ölkrise →
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENJa
- CDU/CSUNein
- AfDNein
- SPDNein
- Die LinkeJa
25.06.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
09.07.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/89 ↗ · Beschluss: Ablehnung der Vorlage
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 89. Sitzung · Regierungserklärung zu Reformpaket und NATO-Gipfel →
09.07.2026 · Bundestag
2. Beratung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 89. Sitzung · Regierungserklärung zu Reformpaket und NATO-Gipfel →