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Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit

Im VerfahrenBayernDem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Eingebracht
25.06.2025
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Angesichts zunehmender Anfeindungen oder Angriffen gegenüber Ehrenamtlichen Regelung zur besonderen Schutzwürdigkeit von gemeinnützig tätigen Personen, Klarstellung zur Berücksichtigung verschuldeter Tatauswirkungen bei der Strafzumessung betr. die Eignung zur "nicht nur unerheblichen" Beeinträchtigung gemeinnützigen Engagements des Geschädigten; Änderung § 46 Strafgesetzbuch Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 470/23 in der Fassung BR-Drs 470/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP C068)

Werdegang

4 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 25.06.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Gesetzesantrag 269/25 ↗

  2. 11.07.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten

  3. 11.07.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Gesetzentwurf 269/25(B) ↗

  4. 27.08.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1391 ↗

Themen:Justiz & RechtFamilie & Gleichstellung

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 269/25). Methodik