Bundestakt

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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

Im VerfahrenGrüneÜberwiesen
Eingebracht
07.10.2025
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Aufgrund abnehmender gesellschaftlicher Akzeptanz und zunehmender Diskriminierung nicht-heteronormativer Lebensweisen (LSBTIQ) verfassungsrechtliche Absicherung der gegenwärtigen Rechtsprechung des BVerfG sowie Übernahme unionsrechtlicher und europäischer Diskriminierungsverbote, Aufnahme der sexuellen Identität in den Katalog spezieller Diskriminierungsverbote; Änderung Art. 3 Grundgesetz Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199) Art. 21 EU-Grundrechtecharta, Art. 10 Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Art. 1 Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, 02.12.2000, S. 16) Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission auf BT-Drs. 12/6000, S. 54 Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/13123 (GESTA 19. WP C099) in geringfügig geänderter Fassung Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem beim BR eingebrachten Gesetzesantrag auf BR-Drs 313/25 GESTA C020

Werdegang

2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 07.10.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/2027 ↗

  2. 09.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung

Themen:Justiz & RechtFamilie & Gleichstellung

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/2027). Methodik