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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung)

AbgelehntAfDAbgelehnt
Eingebracht
24.06.2025
Reden im Plenum
31

Amtliche Kurzbeschreibung

Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für die Sicherstellung, Planung, den Bau und Betrieb einer nachfragegerechten, stabilitätsorientierten, ausfallsicheren sowie wetterunabhängigen Energieversorgung mit möglichst niedrigen Gestehungskosten und Flächeninanspruchnahmen (z.B. Kernenergie und Kohle), Aufhebung des überragenden öffentlichen Interesses bezüglich aller Maßnahmen und Regelungen zum Klimaschutz, insbes. betr. Vermeidung und Bepreisung von CO2-Emissionen, Förderung erneuerbarer Energien sowie entsprechender Maßnahmen in den Sektoren Industrie/Gewerbe, Verkehr und Gebäude, Aufhebung der Einführung von Sondervermögen; Änderung Art. 143h Grundgesetz

Werdegang

4 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 24.06.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/575 ↗

  2. 26.06.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung

  3. 19.09.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/1725 ↗

  4. 13.11.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Ablehnung der Vorlage