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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung)
- Eingebracht
- 24.06.2025
- Reden im Plenum
- 31
Amtliche Kurzbeschreibung
Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für die Sicherstellung, Planung, den Bau und Betrieb einer nachfragegerechten, stabilitätsorientierten, ausfallsicheren sowie wetterunabhängigen Energieversorgung mit möglichst niedrigen Gestehungskosten und Flächeninanspruchnahmen (z.B. Kernenergie und Kohle), Aufhebung des überragenden öffentlichen Interesses bezüglich aller Maßnahmen und Regelungen zum Klimaschutz, insbes. betr. Vermeidung und Bepreisung von CO2-Emissionen, Förderung erneuerbarer Energien sowie entsprechender Maßnahmen in den Sektoren Industrie/Gewerbe, Verkehr und Gebäude, Aufhebung der Einführung von Sondervermögen; Änderung Art. 143h Grundgesetz
Werdegang
4 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
24.06.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
26.06.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung
19.09.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
13.11.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Ablehnung der Vorlage