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Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen …
Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag
- Eingebracht
- 30.05.2025
- Verkündet
- 17.12.2025
- In Kraft
- 18.12.2025
- Reden im Plenum
- 11
Amtliche Kurzbeschreibung
Zustimmung zu dem am 11. Dezember 2024 beschlossenen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern (NOOTS-Staatsvertrag): Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung eines gemeinsamen informationstechnischen Systems (Nationales Once-Only-Technical-System, NOOTS) zum nationalen und grenzüberschreitenden Abruf und Übermitteln von elektronischen Nachweisen und Daten aus Datenbeständen öffentlicher Stellen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben: Ermöglichung eines schnellen und bürokratiearmen Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern durch den direkten automatisierten Abruf von bereits in der öffentlichen Verwaltung vorliegenden Nachweisen und Daten (Once-Only-Prinzip), zunächst für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz, Steuerung des Betriebs sowie der Weiterentwicklung des NOOTS durch den IT-Planungsrat, operative Umsetzung durch das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle, Umsetzung europäischer Vorgaben zum Anschluss an das EU-OOTS, Regelungen zum Datenschutz, zur Finanzierung sowie zur Anschluss- und Nutzungspflicht Bezug: Verordnung (EU) 2018/1724 vom 02. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 295, 21.11.2018, S. 1)
Werdegang
13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
30.05.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 221/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
23.06.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
27.06.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/15 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung · Beschluss: Überweisung
11.07.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
11.07.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
16.07.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR
11.09.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
Unterrichtung 21/1628 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
13.10.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
16.10.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
16.10.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
31.10.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 601/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
21.11.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
17.12.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
18.12.2025
In Kraft