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Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen …

Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag

VerkündetBundesregierungVerkündet
Eingebracht
30.05.2025
Verkündet
17.12.2025
In Kraft
18.12.2025
Reden im Plenum
11

Amtliche Kurzbeschreibung

Zustimmung zu dem am 11. Dezember 2024 beschlossenen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern (NOOTS-Staatsvertrag): Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung eines gemeinsamen informationstechnischen Systems (Nationales Once-Only-Technical-System, NOOTS) zum nationalen und grenzüberschreitenden Abruf und Übermitteln von elektronischen Nachweisen und Daten aus Datenbeständen öffentlicher Stellen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben: Ermöglichung eines schnellen und bürokratiearmen Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern durch den direkten automatisierten Abruf von bereits in der öffentlichen Verwaltung vorliegenden Nachweisen und Daten (Once-Only-Prinzip), zunächst für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz, Steuerung des Betriebs sowie der Weiterentwicklung des NOOTS durch den IT-Planungsrat, operative Umsetzung durch das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle, Umsetzung europäischer Vorgaben zum Anschluss an das EU-OOTS, Regelungen zum Datenschutz, zur Finanzierung sowie zur Anschluss- und Nutzungspflicht Bezug: Verordnung (EU) 2018/1724 vom 02. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 295, 21.11.2018, S. 1)

Werdegang

13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 30.05.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 221/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  2. 23.06.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/538 ↗

  3. 27.06.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/15 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung · Beschluss: Überweisung

  4. 11.07.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 221/25(B) ↗

  5. 11.07.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  6. 16.07.2025 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR

    Unterrichtung 21/894 ↗

  7. 11.09.2025 · Bundestag

    Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT

    Unterrichtung 21/1628 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

  8. 13.10.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/2192 ↗

  9. 16.10.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  10. 16.10.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  11. 31.10.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 601/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

  12. 21.11.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  13. 21.11.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 601/25(B) ↗

  14. 17.12.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 325 ↗

  15. 18.12.2025

    In Kraft

Themen:Digitales & KIDemokratie & Wahlrecht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 221/25 (bes.eilbed.)). Methodik